Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 112

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Ich bitte ich Sie daher, Ihre Position eventuell nochmals zu überdenken, ob Sie diesem Zukunftssicherungsgesetz nicht doch zustimmen können! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Ich erteile es ihm.

 


13.47.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Kollege Kummerer hat zum Schluss etwas ge­sagt, wofür er immer gestanden ist und wofür ich ihn besonders schätze: Grundwas­serschutz hat Vorrang und darf auf keinen Fall vergessen werden.

Jetzt haben wir diese – wie ich sagen möchte – inhaltlich leere Rede des Kollegen Grillitsch gehört, der mit keinem Wort wirklich klargelegt hat, worin die großen Schritte bei dieser Novelle bestehen. (Abg. Grillitsch: Warst du nicht da?)

Kollege Grillitsch, unsere Kritik bleibt aufrecht: Bundesminister Pröll hat in den letzten Monaten mehrere Dinge umgesetzt, die in die Gegenrichtung beziehungsweise in die falsche Richtung gehen. Es gibt nämlich nicht mehr Grundwasserschutz, sondern mehr Nitrateintrag und mehr Verschmutzung von Wasser in Österreich, und zwar konkret durch die Änderung des Nitrataktionsprogramms. Die Stickstoffwerte wurden erhöht, das habe ich letztes Mal schon erklärt. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Zweiter Punkt: Das Agrar-Umweltprogramm ÖPUL wird zwar noch mit der EU verhan­delt, und ich erwarte auch, dass es im Rahmen von Debatten im Herbst und vor allem auch bei allfälligen Regierungsverhandlungen – egal, wer diese führen wird – zu mas­siven Anpassungen kommen wird. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Das erwarte ich mir, weil dieses Programm erst ab 2007 zur Umsetzung kommt. Es besteht da ein Nach­schärfungs- und ein dringender Handlungsbedarf.

Dritter Punkt: Herr Bundesminister, Sie haben auch im Bereich der Hochwasserschutz­maßnahmen kläglich versagt, und zwar speziell im Zusammenhang mit dem Wasser­rechtsgesetz. Sie haben einen Brief von Landesrat Anschober und von Landeshaupt­mann Pühringer bekommen, in dem man Sie ersucht hat, den § 38 des Wasserrechts­gesetzes insofern zu ändern, als im Bereich des dreißigjährigen Hochwassers ein generelles Genehmigungsverbot für Anlagen verordnet werden soll, weil damit quasi vorgesorgt wird, dass Schäden gar nicht erst auftreten können. Das oberösterreichi­sche Raumordnungsgesetz sieht auch ein Bauverbot im Bereich des dreißigjährigen Hochwassers vor, und es wäre nur vollkommen folgerichtig gewesen, das auch im Wasserrechtsgesetz zu verankern. (Zwischenruf des Abg. Ellmauer.)

Das ist ein Ersuchen des Landeshauptmannes von Oberösterreich. Wir waren vom Hochwasser massiv betroffen, und man sieht ja, was die oberösterreichischen Abge­ordneten hier tun, nämlich gar nichts! (Abg. Prinz: Sie haben keine Ahnung!) Sie ha­ben sich weder im Ausschuss dafür eingesetzt noch bisher in irgendeiner Wortmeldung für diese Initiative Oberösterreichs stark gemacht!

Da sieht man, wie weit es her ist mit dem Herrn Umweltminister: In der Sache selbst schöne Worte, keine Frage, das versteht er! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ell­mauer.) Das ist ein Teil des politischen Geschäfts! Wenn man sich die Dinge aber im Detail anschaut –diese Kritik kann ich Ihnen nicht ersparen, Herr Bundesminister! –, sieht man, dass der Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, ein Weg in Richtung In­tensivierung der Landwirtschaft ist. – Wir werden diesen Weg sicherlich nicht mitge­hen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.50

 


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