Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 206

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ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, und bei Ihren Be­amten nicht nur für den heutigen Bericht bedanken, sondern auch für die gute Zusam­menarbeit in dieser Gesetzgebungsperiode.

Auch ich möchte mich dem Thema illegale Beschäftigung zuwenden. Und wenn wir von illegaler Beschäftigung sprechen, dann denken wir alle an die organisierte Schwarzarbeit. Diese hat ganz klare Ziele: Gesetze zu brechen und Abgaben zu hin­terziehen. Und das hat nichts mit der so genannten Schwarzarbeit zu tun. Geschätzte Damen und Herren, das ist uns wohl allen bewusst.

Wenn der Rechnungshofbericht aufzeigt, dass jede siebente Kontrolle illegal Beschäf­tigte an den Tag bringt, so zeigt das, dass das schon eine bedenkliche Situation ist. Herr Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser hat da eigentlich sehr rasch gehandelt und frei gewordene Zollbeamte zur Betrugsbekämpfung abgestellt – ganz im Gegen­satz zu früheren Finanzministern. Aber mit Kontrollen allein werden wir die organisierte Schwarzarbeit sicherlich nicht in den Griff bekommen.

Wir brauchen mehr Transparenz bei den Unternehmen selbst, denn immer mehr Scheinfirmen sind einfach nicht zu greifen. Ich meine, da müssen wirklich alle Behör­den zusammenarbeiten, denn sonst wird es für den Finanzminister und seine Prüfer ein äußerst schwieriges Unterfangen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheit­lichen – BZÖ.)

19.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort ist nie­mand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-210 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

19.00.5518. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördenge­setz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassenge­setz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1585 d.B.)

19. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geän­dert wird (1586 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


19.01.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was uns jetzt vorliegt, hat zwar


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