ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, und bei Ihren Beamten nicht nur für den heutigen Bericht bedanken, sondern auch für die gute Zusammenarbeit in dieser Gesetzgebungsperiode.
Auch ich möchte mich dem Thema illegale Beschäftigung zuwenden. Und wenn wir von illegaler Beschäftigung sprechen, dann denken wir alle an die organisierte Schwarzarbeit. Diese hat ganz klare Ziele: Gesetze zu brechen und Abgaben zu hinterziehen. Und das hat nichts mit der so genannten Schwarzarbeit zu tun. Geschätzte Damen und Herren, das ist uns wohl allen bewusst.
Wenn der Rechnungshofbericht aufzeigt, dass jede siebente Kontrolle illegal Beschäftigte an den Tag bringt, so zeigt das, dass das schon eine bedenkliche Situation ist. Herr Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser hat da eigentlich sehr rasch gehandelt und frei gewordene Zollbeamte zur Betrugsbekämpfung abgestellt – ganz im Gegensatz zu früheren Finanzministern. Aber mit Kontrollen allein werden wir die organisierte Schwarzarbeit sicherlich nicht in den Griff bekommen.
Wir brauchen mehr Transparenz bei den Unternehmen selbst,
denn immer mehr Scheinfirmen sind einfach nicht zu greifen. Ich meine, da
müssen wirklich alle Behörden zusammenarbeiten, denn sonst wird
es für den Finanzminister und seine Prüfer ein äußerst
schwieriges Unterfangen werden. (Beifall
bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)
19.00
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-210 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die
Kenntnisnahme dieses Berichtes sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit
und damit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (1558 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das
E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das
Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz
und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden
(1585 d.B.)
19. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird
(1586 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
19.01
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was uns jetzt vorliegt, hat zwar