eines Mitgliedes des
Unabhängigen Finanzsenates, die Leitungsbefugnisse der Leiter der
Außenstellen, die Evidenzierung, das Controlling und die Dienstzeit.
Dass die Straffung
der Leitungskompetenz zu einer weiteren Effizienzsteigerung führen wird,
ist sicher nicht zu leugnen. Darüber hinaus fehlen bislang Regelungen
über Berichtspflichten der hauptberuflichen Mitglieder an den
Präsidenten und des Präsidenten an den Bundesminister für
Finanzen sowie Regelungen über die Veröffentlichung der
Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates im Internet.
Der vorliegende
Gesetzentwurf soll eine eindeutige Regelung in den aufgeworfenen
Problembereichen schaffen und die Rahmenbedingungen verbessern, was dem Unabhängigen
Finanzsenat effizientes Handeln erleichtert. Insgesamt soll eine stärkere
Konzentration der UFS-Mitglieder auf die Rechtsmittelerledigungen
ermöglicht und der Status des Unabhängigen Finanzsenates als
unabhängige Verwaltungsbehörde gestärkt werden.
Was früher unter sozialdemokratischen Finanzministern oft einmal verabsäumt wurde, ist unter Karl-Heinz Grasser mit dem UFS realisiert worden, und diesen erfolgreichen Weg wollen wir zugunsten der Bürgerinnen und Bürger dieses Land weitergehen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Hagenhofer.
19.52
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tamandl, vielleicht waren Sie damals noch nicht im Parlament, aber die Sozialdemokratie hat natürlich dem Unabhängigen Finanzsenat zugestimmt, weil es auch uns ein Anliegen war, das Rechtsmittelwesen in der Finanzverwaltung zu verbessern.
Jetzt arbeitet
dieser Unabhängige Finanzsenat seit drei Jahren, und das Gesetz war nicht
ganz klar, weshalb es natürlich Ungereimtheiten im täglichen Leben
gegeben hat. Diese Novelle trennt jetzt ganz klar die Leitungsaufgaben zwischen
Präsident und Vollversammlung, stellt, wie Sie gesagt haben, auch die
Unvereinbarkeiten fest. Wesentlich ist aber auch, dass man sich betreffend
Dienstzeit nicht an das Richterdienstgesetz anlehnt, sondern sehr wohl im
Rahmen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bleibt. Es gibt also auch in diesem
Punkt eine Klarstellung. Es konnten also mit dieser Novelle Konfliktsituationen
bereinigt werden.
Wesentlich in dieser Novelle ist auch die Änderung des
Normverbrauchsabgabegesetzes. Ein EuGH-Urteil zwingt die Finanz, dass die
Normverbrauchsabgabe zum Beispiel für ein Fahrzeug, das von
Österreich ins Ausland transportiert wird, zurückgezahlt wird. Das
kostet den Bund 20 Millionen € jährlich, und das wird jetzt
folgendermaßen aufgeteilt: 14,6 Millionen € Bund,
3,1 Millionen € Länder und 2,3 Millionen €
Gemeinden. Wir werden sehen, wie die Gemeinden diese Kürzung verkraften
werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.54
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Echtbetrieb der letzten beiden Jahre hat gezeigt, dass sich der Unabhängige Finanzsenat in der Praxis sehr bewährt hat,