Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 224

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eines Mitgliedes des Unabhängigen Finanzsenates, die Leitungsbefugnisse der Leiter der Außenstellen, die Evidenzierung, das Controlling und die Dienstzeit.

Dass die Straffung der Leitungskompetenz zu einer weiteren Effizienzsteigerung führen wird, ist sicher nicht zu leugnen. Darüber hinaus fehlen bislang Regelungen über Be­richtspflichten der hauptberuflichen Mitglieder an den Präsidenten und des Präsidenten an den Bundesminister für Finanzen sowie Regelungen über die Veröffentlichung der Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates im Internet.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine eindeutige Regelung in den aufgeworfenen Problembereichen schaffen und die Rahmenbedingungen verbessern, was dem Unab­hängigen Finanzsenat effizientes Handeln erleichtert. Insgesamt soll eine stärkere Konzentration der UFS-Mitglieder auf die Rechtsmittelerledigungen ermöglicht und der Status des Unabhängigen Finanzsenates als unabhängige Verwaltungsbehörde ge­stärkt werden.

Was früher unter sozialdemokratischen Finanzministern oft einmal verabsäumt wurde, ist unter Karl-Heinz Grasser mit dem UFS realisiert worden, und diesen erfolgreichen Weg wollen wir zugunsten der Bürgerinnen und Bürger dieses Land weitergehen. (Bei­fall bei der ÖVP.)

19.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Hagenhofer.

 


19.52.06

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tamandl, vielleicht waren Sie damals noch nicht im Parlament, aber die Sozialdemokratie hat natürlich dem Unabhängigen Finanzsenat zugestimmt, weil es auch uns ein Anliegen war, das Rechtsmittelwesen in der Finanzverwaltung zu verbessern.

Jetzt arbeitet dieser Unabhängige Finanzsenat seit drei Jahren, und das Gesetz war nicht ganz klar, weshalb es natürlich Ungereimtheiten im täglichen Leben gegeben hat. Diese Novelle trennt jetzt ganz klar die Leitungsaufgaben zwischen Präsident und Voll­versammlung, stellt, wie Sie gesagt haben, auch die Unvereinbarkeiten fest. Wesent­lich ist aber auch, dass man sich betreffend Dienstzeit nicht an das Richterdienstgesetz anlehnt, sondern sehr wohl im Rahmen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bleibt. Es gibt also auch in diesem Punkt eine Klarstellung. Es konnten also mit dieser Novelle Konfliktsituationen bereinigt werden.

Wesentlich in dieser Novelle ist auch die Änderung des Normverbrauchsabgabegeset­zes. Ein EuGH-Urteil zwingt die Finanz, dass die Normverbrauchsabgabe zum Beispiel für ein Fahrzeug, das von Österreich ins Ausland transportiert wird, zurückgezahlt wird. Das kostet den Bund 20 Millionen € jährlich, und das wird jetzt folgendermaßen aufge­teilt: 14,6 Millionen € Bund, 3,1 Millionen € Länder und 2,3 Millionen € Gemeinden. Wir werden sehen, wie die Gemeinden diese Kürzung verkraften werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bu­cher. – Bitte.

 


19.54.14

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Echtbetrieb der letzten beiden Jahre hat gezeigt, dass sich der Unabhängige Finanzsenat in der Praxis sehr bewährt hat,


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