dass vor allem die Erledigung steuerrechtlicher Beeinspruchungen beschleunigt werden konnten, dass sie unkomplizierter, schneller und effizienter erledigt werden konnten. Diese Rechtsmaterie ebnet nun einige Unsicherheiten und sorgt dafür, dass diese Arbeit noch effizienter durchgeführt werden kann.
Wir sind auch sehr glücklich
darüber, dass dieses Organ, diese Institution eine so effiziente
Marktausrichtung erfährt, und stimmen diesem Gesetz sehr gerne zu. (Beifall
bei den Freiheitlichen – BZÖ.)
19.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler.
19.55
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die jetzige Novelle ist sicher eine weitere Verbesserung. Ursprünglich war das aus unserer Sicht schon ein Rechtsfortschritt. Wir haben das immer begrüßt mit den unabhängigen quasi-gerichtlichen Stellen, trotzdem im Behördenkleid.
Vielleicht, Herr
Staatssekretär, wenn Sie noch Stellung nehmen wollen: Es hat ja auf dem
Weg dorthin – ich will jetzt nicht wieder die Einhelligkeit
trüben – schon ein paar Befürchtungen gegeben, um nicht zu
sagen, Rempeleien. So hat es zum Beispiel die Befürchtung gegeben, dass
eine Eingriffnahme bezüglich des Unabhängigen Finanzsenates
insofern existieren könnte, als bestimmte Verwaltungs- und
Aufsichtsvorschriften gegenüber den Mitgliedern des UFS behauptet
wurden. Das Ganze hat sich aber, jedenfalls unserer Recherche und unserer
Beratungslage nach, aufgelöst, aber es zeigt, im Hintergrund war es offensichtlich
doch nicht so einhellig. – Sei’s drum, wir begrüßen
den Fortschritt!
Endlich einmal eine 1-Minuten-Rede. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Am Wort ist Herr Abgeordneter Neudeck.
19.56
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsinstanz in Sachen Steuern und Zoll ist als unabhängige Stelle im Instanzenzug sicher eine wesentliche Institution und hat sich bisher durchaus bewährt. Es ist gut, dass hier jetzt weitere Verstärkungen vorgesehen sind. Der UFS hat zum Abbau von Rückständen bei der Finanzverwaltung geführt; es gibt nun eine raschere Erledigung. Und wenn man der Lehre und den Steuerzeitungen glauben darf, ist auch eine höhere Qualität der Entscheidungen messbar. Das sieht man anhand der Verfassungsgerichtshof- und Verwaltungsgerichtshofentscheidungen zu dieser Thematik.
Es ist jetzt mit dem Aufbau eines Evidenzbüros und einer bundesweiten Vernetzung und mit höherqualifizierten Mitarbeitern die Sicherheit dieser Berufungsinstanz in Sachen Steuern und Zoll gewährleistet.
Eine Weiterentwicklung des Unabhängigen Finanzsenates in Richtung Finanzgericht wie in Deutschland ist durchaus etwas, was man diskutieren soll.
Wenn durch diese vorliegende Novelle Mängel in der Organisation, die sich, wie so oft bei einer neuen Institution, herausgestellt haben, beseitigt werden, so gehe ich davon aus, dass damit die Effizienz des Unabhängigen Finanzsenates weiter gesteigert wird.