Ich spreche da das von der Frau Kollegin Rest-Hinterseer erwähnte Kraftwerk Pfarrwerfen an. Es sind meiner Meinung nach Bürgeranliegen ernst zu nehmen, aber dieses Kraftwerk bedeutet auch Arbeitsplätze, hätte Beschäftigungseffekte, und daher sollte man sich für dieses Kraftwerk entscheiden.
Bürgerinitiativen und Petitionen bedeuten auch Recht und Gerechtigkeit.
An dieser Stelle darf ich aber auch zu einem anderen Thema etwas sagen: Abgeordneter Heinz Gradwohl hat heute schon die Stricherlliste bezüglich der Redezeit angesprochen. Da das mittlerweile in den Zeitungen steht und da gestern zu einem meiner Kollegen gesagt worden ist, zu wenig Vierzeiler habe man gehört und heute gesagt wurde, man soll sich öfter zu Wort melden und weniger Zwischenrufe machen, möchte ich Ihnen die Redezeitaufteilung zwischen den vier Fraktionen vom heutigen Tag zur Kenntnis bringen.
ÖVP: 140 Minuten. – Das bedeutet 1 Minute und 46 Sekunden pro Abgeordnetem.
SPÖ: 140 Minuten. – Das bedeutet 2 Minuten und 2 Sekunden pro Abgeordnetem.
Freiheitliche – BZÖ: 96 Minuten. – Das bedeutet 5 Minuten und 20 Sekunden pro Abgeordnetem.
Grüne: 104 Minuten. – Das bedeutet 6 Minuten und 7 Sekunden pro Abgeordnetem.
Ich frage, ob das die objektive Grundlage zur Beurteilung von
Fleiß ist? (Lebhafter Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ansonsten darf ich ersuchen, dem Antrag auf Kenntnisnahme
des Berichtes des Ausschusses für Petitionen und
Bürgerinitiativen zuzustimmen. (Beifall
bei der ÖVP.)
22.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1612 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich
angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistungen.
Der Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung der Verantwortung der in den