sind. Also was soll die Aufregung? (Anhaltende
Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abgeordnete der SPÖ
verlassen den Sitzungssaal.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren, so kommen wir nicht weiter!
Ich werde mir das Protokoll anschauen. Man kann nicht vorher hineinhauen und sich dann wundern, wenn die andere Seite ... (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das gilt für beide Seiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.) Ich bitte um Zurückhaltung in der Debatte!
Am Wort ist Herr Abgeordneter Neudeck!
Abgeordneter Detlev Neudeck (fortsetzend): Herr Präsident! Abgeordneter Matznetter hätte diese Äußerung, die ich schon zweimal gemacht habe, in Form einer tatsächlichen Berichtigung berichtigen können; von diesem Mittel hat er jedoch noch nicht Gebrauch gemacht.
Aber worum es mir geht: Die SPÖ versucht immer, den SPÖ-Skandal mit einer Aufsichtspflicht der Bankenaufsicht zu überdecken.
Es gibt ein OGH-Urteil betreffend die Bank Burgenland, das besagt: Die Bankenaufsicht hat nicht die Aufgabe, die Eigentümer von Banken vor möglichen Schäden zu bewahren. Aus diesem Grund hat der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz eine Klage des Burgenlandes abgewiesen, mit der sich das Land aus dem Titel der Amtshaftung bei der Republik Schadenersatz wegen des Bank Burgenland-Debakels holen wollte. – Wir haben da also einen Präzedenzfall.
Und ein Redakteur der „Presse“ –
nicht ich sage das – schreibt: „Die Kernaussage dieser
Entscheidung lässt sich auch auf die Causa BAWAG übertragen.
Schließlich könnte ja auch der ÖGB versucht sein, die
Bankenaufsicht und dadurch die Republik für die Missstände
mitverantwortlich machen zu wollen. Das nun vorliegende Urteil dürfte die
Eigentümer der BAWAG dann allerdings enttäuschen.“ (Beifall
bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kogler hat vollkommen richtig gesagt: Der wirkliche Skandal ist die Gaunerei davor.
Und was machen Sie jetzt mit einem Untersuchungsausschuss? Ich habe die Auskunftspersonen das letzte Mal gefragt, was sie in einem Untersuchungsausschuss machen würden. – Sie würden sich auch der Aussage entschlagen. Andere würden sich auch der Aussage entschlagen, und es gibt laut diesem OGH-Urteil keine Haftung der Republik.
Worum geht es? – Kollege Kogler, da
enttäuschen mich die Grünen ganz besonders. – Ein
gerichtliches Verfahren zu behindern, weil wir hier einen
Untersuchungsausschuss installieren wollen, wo wir Originalunterlagen
verlangen, wo wir Einsicht verlangen? Sie können hier nicht untersuchen,
warum Personen nicht in Haft sind. Die Untersuchungsrichterin sagt, diese
Personen stehen immer zur Verfügung; sie sieht keine Verdunkelungs-
und keine Verabredungsgefahr; Fluchtgefahr ist nicht gegeben. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Kogler.)
Ich bin anderer Meinung. Die Untersuchungsrichterin ist weisungsungebunden, da können Sie prüfen, was Sie wollen.
Sie wollen mit diesem Untersuchungsausschuss, dem wir nicht
zustimmen, nur die gerichtliche Aufklärung vor der Wahl verhindern.
Daher fordere ich die Regierungsfraktionen auf, nicht
zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der
ÖVP. – Abg. Silhavy: Zur Geschäftsbehandlung!)
22.46