Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 11

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Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 4199/AB bis 4204/AB.

2. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Fortpflanzungs­medizingesetz, das Ehegesetz, das Urheberrechtsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, die Anfechtungsordnung und das Strafge­setzbuch geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 – FamRÄG 2006) (1626 d.B.).

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Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters gebe ich bekannt, dass der Vierzehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Ge­staltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 123 Minuten, Freiheitliche – BZÖ 84 Minuten sowie Grüne 91 Minuten.

Diese Sitzung wird vom ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 15 Uhr live übertragen, wobei die Übertragung zwischen 13 Uhr und 13.15 Uhr unterbrochen wird. In dieser Zeit wird der den Vorsitz führende Präsident auch die Sitzung unterbrechen.

Folgende Redeordnung wurde für die Debatten zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 festgelegt: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 12 Minuten – es gilt die normale Pro-Contra-Regelung der Geschäftsordnung –, anschließend ein Regierungsmitglied mit 12 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, sodann ein weiteres Regierungsmitglied mit 5 Minuten sowie je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

Weiters wurde vereinbart, dass die Fraktionen zum Volksgruppengesetz in der Reihen­folge ihrer Stärke, also nicht pro und contra sprechen. Das heißt also: zum Volks­gruppengesetz entsprechend der Stärke der Fraktionen, zur Regierungserklärung pro und contra.

Weiters wurde zum Tagesordnungspunkt 3 für die Debatte während der Fernsehzeit folgende Rede­ordnung festgelegt: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 18 Minuten, dann der Bundeskanzler mit 18 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 10 Minu­ten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 15 Minuten, eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten, weiters je eine Wort­meldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, in der weiteren Folge ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten sowie je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

 


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