Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 10

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09.00.16Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 158. und 159. Sitzung vom 12. Juli sind in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und blieben unbeanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Stadler, Faul, Leutner, Wimmer, Lichtenegger und Glawischnig-Piesczek.

 

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Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Gestern am Abend wurden im Zuge einer sehr hitzigen Debatte zwei Ordnungsrufe beantragt. Ich habe mir die Protokolle ausheben lassen.

Wegen eines Antrages habe ich mich mit einem Staatsanwalt beraten. Da kein strafwürdiger Vorwurf erhoben wurde, erteile ich keinen Ordnungsruf.

Im zweiten Fall habe ich das Wort, das gerügt wurde, im Protokoll gesucht. Es ist nicht im Protokoll zu finden, daher – in dubio pro reo – gibt es auch da keinen Ordnungsruf. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was heißt das?) – Im Zweifel für den Angeklagten. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.) Meine Damen und Herren, bitte keinen Applaus!

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um den Punkt 3 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist des Aufliegens des Ausschussberichtes abzusehen. Dabei handelt sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 856/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (1632 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig und daher auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ange­nommen.

09.02.02 Einlauf

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

 


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