Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 63

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Keine einzige der vom Verfassungsgerichtshof und von einer kürzlich erlassenen Verordnung der Bundesregierung verlangten Ortstafeln sind bisher aufgestellt worden, nicht einmal die in Bleiburg und Ebersdorf, deren Aufstellung seit einem Jahr vom VfGH angeordnet ist.

Vielmehr hat der Kärntner Landeshauptmann mit allen möglichen fadenscheinigen Begründungen und Tricks diese Aufstellung verhindert, vom „Ortstafelverrücken“ bis hin zum möglichen Amtsmissbrauch seines zuständigen Kollegen in der Lan­desregierung.

Wenn nun schon mit einer großen Kompromissbereitschaft der Vertreter der Minderheit eine verfassungsrechtliche Regelung der ohnehin durch den Staatsvertrag garantierten Rechte erfolgen soll, ist es das Mindeste, dass die Aufstellung der Ortstafeln auf Grund dieses Kompromisses auch garantiert ist. Schließlich hat Jörg Haider durch den in einer Pressekonferenz wiedergegebenen Beschluss der Kärntner Landesregierung, den Gemeinden und der Kärntner Landesregierung ein Vetorecht gegen die Auf­stellung zusätzlicher Ortstafeln auf Grund der Öffnungsklausel einzuräumen, den mit Bundeskanzler Schüssel erzielten Konsens zu dieser Frage torpediert. Auch seine weiteren öffentlichen Äußerungen zeigten, („Wir Kärntner machen was wir wollen, und nicht das, was die in Wien beschließen“) dass er nicht gewillt, ist den Konsens wesentlicher Vertreter der Kärntner Slowenen mit Bundeskanzler Schüssel tatsächlich umzusetzen. Dementsprechend enthält § 2b in der Formulierung der Regierungsparteien die Möglichkeit für die Kärntner Landesregierung und die betreffende Gemeinde, der Sache nach ein Veto einzulegen und damit die Aufstellung zusätzlicher Ortstafeln zu verhindern.

Der Vorschlag der SPÖ zur Rechtsdurchsetzung sieht demgegenüber – so, wie dies in allen anderen Rechtsgebieten der Fall ist – eine Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofes vor: Entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dass auf Grund der neuen Bestimmungen, die entsprechend den Forderungen von BZÖ und ÖVP verfassungs­gesetzlich abgesichert sind, zusätzliche Ortstafeln aufzustellen sind, kann er die Bun­desregierung verpflichten, für diese Aufstellung zu sorgen.

Damit gilt für Ortstafeln das, was für jeden Häuslbauer gilt: Wenn der Verfassungs­gerichtshof entscheidet, ist seinem Urteil Rechnung zu tragen.

Findet dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit, dann bleibt das seit mehr als 30 Jahren ungelöste Problem der zweisprachigen Ortstafeln trotz eines bereits erzielten Kon­senses mit den Vertretern der Minderheit auf dem Boden des Staatsvertrages gelöst.

Den von Bundeskanzler Schüssel erzielten historischen Konsens gilt es umzusetzen. Er darf durch Störfeuer von Außen nicht im Nachhinein zerstört werden. Es gilt, die Chance zu nutzen.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Scheuch –: Sagen Sie etwas zum Haider, zum Ortstafelverrücker!)

 


10.21.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur hier im Plenum, sondern vor allem zu Hause vor den Fern-


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