Die Bildungspolitik
der Schüssel-Regierung hat zu einem Bildungsnotstand geführt, die
Zukunftschancen unserer Jugend wurden verspielt!
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Warum weigern Sie
sich, aktuelle, detaillierte Daten über die
KlassenschülerInnen-Zahlen in allen Schularten vorzulegen und die
KlassenschülerInnen-Höchstzahl sofort auf 25 zu senken, wie es
SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen fordern?
2. Warum weigerten Sie
sich, die Vorschläge Ihrer eigenen Zukunftskommission rasch umzusetzen?
3. Warum weigerten Sie
sich, die Kürzungen bei den Unterrichtsstunden zurückzunehmen?
4. Wie vielen
LehrerInnen – aufgeschlüsselt nach einzelnen Schularten –
werden heuer ihre Verträge nicht mehr verlängert?
5. Warum weigerten Sie
sich, zusätzliche LehrerInnen-Dienstposten für den raschen,
flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulplätzen zur Verfügung
zu stellen?
6. Warum weigerten Sie
sich, zusätzlich 800 LehrerInnen-Dienstposten für die Sprachförderung
– wie es die Landeshauptleute gefordert haben – zur Verfügung
zu stellen?
7. Sind Sie
dafür, wieder Aufnahmeprüfungen für die allgemein bildenden
höheren Schulen einzuführen, wie es ÖVP-Bildungssprecher Werner
Amon gefordert hat?
8. Warum weigerten Sie
sich, noch heuer den Universitäten die notwendigen finanziellen
Mittel, vor allem für jene Studienrichtungen, die sie dringend brauchen
(z.B. Medizin), zur Verfügung zu stellen?
9. Warum weigerten Sie
sich, die unsozialen Studiengebühren abzuschaffen?
10. Warum weigerten
Sie sich, die SchülerInnen- und Studienbeihilfen zu erhöhen und den
BezieherInnenkreis auszuweiten?
In formeller Hinsicht
wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu
behandeln.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Fragesteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Alfred Gusenbauer, das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass von der Präsidialkonferenz folgende Redeordnung für die Zeit, die vom ORF übertragen wird, festgelegt wurde:
Fragesteller für die Begründung der Dringlichen Anfrage: 20 Minuten; danach eine Wortmeldung des zuständigen Regierungsmitgliedes mit 20 Minuten; anschließend eine Wortmeldung pro Fraktion mit 10 Minuten; weiters ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten; sodann eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten; ferner ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten; weiters eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten; und schließlich wiederum eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten.
Von den Vorrednern einer Fraktion nicht verbrauchte Redezeit in der Debatte kommt dem zweiten, dritten oder vierten Redner der Fraktion zugute. Eine fünfte Runde ist nicht vorgesehen.