Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 58

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ses zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundes­kanzler (III-136/1584 d.B.)

In der jüngeren Vergangenheit ergaben sich im Bereich der Parteienfinanzierung zahl­reiche Probleme, wie zum Beispiel die Transparenz, die Form der Auszahlung, die Frage der Rückforderung für zu unrecht überwiesene Beträge, die Art der Abwicklung, die Mittelverwendung, die Effektivität der Überprüfungsmodalitäten bei der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Mittelverwendung und die Frage der Anknüpfung der Förde­rung, wobei immer unterschiedliche Gruppen unterschiedliche Probleme angesprochen haben.

Um hiebei eine sachgerechte und praxisnahe Lösung, die möglichst breite politische Akzeptanz findet, herbeizuführen, sollten alle politischen Gruppierungen mitwirken, um ein modernes Parteienfinanzierungssystem zu erarbeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener im Parlament vertretener Parteien und Experten – auch des Rechnungshofes – einzuset­zen, um die Funktionstüchtigkeit des Parteienfinanzierungssystems zu überprüfen und Probleme des derzeit geltenden Parteienfinanzierungssystems herauszuarbeiten sowie entsprechende Verbesserungsvorschläge zu erstatten.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.09.50

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Herr Kollege Lopatka nicht in der Lage ist, zu einem vorgegebenen Thema zu sprechen, sondern nur mit Diffamierungen um sich werfen kann, das hat er erneut bewiesen. Aber das hat mich nicht überrascht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Die Frau Präsidentin war nicht der Meinung, dass er nicht zum Thema gesprochen hat, sonst hätte sie ihn ja zum Thema gerufen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich möchte wieder zum Thema zurückkommen. Erfreulich am vorliegenden Bericht ist, dass nun eine umfassende Bestandsaufnahme des österreichischen Verfassungs­lebens vorliegt. Diese Arbeit wurde wirklich im Wesentlichen im Österreich-Konvent geleistet. Deshalb möchte ich auch von meiner Seite allen Mitgliedern dieses Öster­reich-Konvents großen Dank und Anerkennung aussprechen.

Der Wiederbelebungsversuch des nicht in einer Einigung gemündeten Konvents in Form dieses Besonderen Ausschusses war aber von Anfang an nicht sehr verhei­ßungsvoll. Nachdem sich zuvor außerparlamentarische Kräfte einbringen konnten und sich auch sehr engagiert eingebracht haben, worin wir uns alle einig sind, wäre es nun an der Zeit gewesen, wieder die parlamentarischen Strukturen zu nutzen, um die an­stehenden Fragen zu erörtern. Und die parlamentarische Struktur, die dafür vorgese­hen ist, ist nun einmal der parlamentarische Verfassungsausschuss.

Man kann es sich wirklich nur mit parteipolitischen Motiven erklären, dass eine Parallel­struktur in Form dieses Besonderen Ausschusses her musste, also offensichtlich nur


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