ses zur Vorberatung des
Berichtes des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler
(III-136/1584 d.B.)
In der jüngeren
Vergangenheit ergaben sich im Bereich der Parteienfinanzierung zahlreiche
Probleme, wie zum Beispiel die Transparenz, die Form der Auszahlung, die Frage
der Rückforderung für zu unrecht überwiesene Beträge, die
Art der Abwicklung, die Mittelverwendung, die Effektivität der
Überprüfungsmodalitäten bei der Überprüfung der
Gesetzmäßigkeit der Mittelverwendung und die Frage der
Anknüpfung der Förderung, wobei immer unterschiedliche Gruppen
unterschiedliche Probleme angesprochen haben.
Um hiebei eine
sachgerechte und praxisnahe Lösung, die möglichst breite politische
Akzeptanz findet, herbeizuführen, sollten alle politischen Gruppierungen
mitwirken, um ein modernes Parteienfinanzierungssystem zu erarbeiten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der Bundeskanzler wird
ersucht, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener im Parlament vertretener
Parteien und Experten – auch des Rechnungshofes – einzusetzen,
um die Funktionstüchtigkeit des Parteienfinanzierungssystems zu
überprüfen und Probleme des derzeit geltenden
Parteienfinanzierungssystems herauszuarbeiten sowie entsprechende
Verbesserungsvorschläge zu erstatten.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.09
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Herr Kollege Lopatka nicht in der Lage ist, zu einem vorgegebenen Thema zu sprechen, sondern nur mit Diffamierungen um sich werfen kann, das hat er erneut bewiesen. Aber das hat mich nicht überrascht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Die Frau Präsidentin war nicht der Meinung, dass er nicht zum Thema gesprochen hat, sonst hätte sie ihn ja zum Thema gerufen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich möchte wieder zum Thema zurückkommen. Erfreulich am vorliegenden Bericht ist, dass nun eine umfassende Bestandsaufnahme des österreichischen Verfassungslebens vorliegt. Diese Arbeit wurde wirklich im Wesentlichen im Österreich-Konvent geleistet. Deshalb möchte ich auch von meiner Seite allen Mitgliedern dieses Österreich-Konvents großen Dank und Anerkennung aussprechen.
Der Wiederbelebungsversuch des nicht in einer Einigung gemündeten Konvents in Form dieses Besonderen Ausschusses war aber von Anfang an nicht sehr verheißungsvoll. Nachdem sich zuvor außerparlamentarische Kräfte einbringen konnten und sich auch sehr engagiert eingebracht haben, worin wir uns alle einig sind, wäre es nun an der Zeit gewesen, wieder die parlamentarischen Strukturen zu nutzen, um die anstehenden Fragen zu erörtern. Und die parlamentarische Struktur, die dafür vorgesehen ist, ist nun einmal der parlamentarische Verfassungsausschuss.
Man kann es sich wirklich nur mit parteipolitischen Motiven erklären, dass eine Parallelstruktur in Form dieses Besonderen Ausschusses her musste, also offensichtlich nur
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