Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zum Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.22
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Einige der Kolleginnen und Kollegen waren Mitglieder des Österreich-Konvents und haben dann auch im so genannten Besonderen Ausschuss des Österreich-Konvents mitgearbeitet. In diesem Besonderen Ausschuss des Österreich-Konvents, der immerhin zehn Sitzungen „hinter sich gebracht“ hat, muss man jetzt im Nachhinein sagen, hat – ich möchte das hier noch einmal festhalten und habe dies auch schon im Ausschuss getan – in vielen Punkten eigentlich das Gegenteil dessen stattgefunden, was vorher in den 19 Monaten Arbeitszeit im Konvent versucht wurde.
Im Besonderen Ausschuss ist man bei den Ergebnissen des Konvents, wo man versucht hat, zusammenzukommen und möglichst breite Zustimmung – ich vermeide jetzt immer das Wort „Konsens“ – zu bekommen, wo eigentlich schon so etwas wie eine politische Akkordierung von Punkten war, wieder auseinandergedriftet.
Man sieht die Tatsache, dass wir uns von den Ergebnissen des
Konvents durch die parlamentarische Behandlung entfernt haben, ja auch an dem
Entschließungsantrag, den die beiden Noch-Regierungsparteien heute
eingebracht haben. Wer hat ihn eingebracht? – Frau
Dr. Baumgartner-Gabitzer und Herr Kollege Scheibner. Ich kann dazu nur
fragen: Wer hier im Saal wird wohl dagegen sein, dass wir einen umfassenden
und zeitgemäßen Grundrechtskatalog, der auch soziale Grundrechte
einschließt, bekommen sollten? – Niemand, Herr Kollege
Scheibner, ist dagegen. (Zwischenruf des
Abg. Scheibner.)
Was hier allerdings nicht steht und was wir monatelang im Ausschuss IV des Konvents und dann im Besonderen Ausschuss diskutiert haben, ist, dass die Durchsetzbarkeit von sozialen Grundrechten der Punkt ist, an dem es zu keiner Einigung gekommen ist. Die Festschreibung des schönsten, besten Grundrechts in einer Verfassung ist das Papier nicht wert, auf dem es festgeschrieben ist, wenn die Durchsetzbarkeit nicht gewährleistet ist. Und das fehlt auch heute in diesem Entschließungsantrag. – Ein Punkt.
Ein zweiter Punkt: Die Briefwahl soll in voller Wahrung der Grundsätze des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden. – Ja, das glaube ich auch, dass wir entsprechend den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen von demokratischer Partizipation, die vonseiten der Bevölkerung kommen, sehr bald zu einer breiten Zustimmung kommen können. Da teile ich Ihre Auffassung.
Was ich aber kritisch anmerke, meine Damen und Herren, wenn es schon um demokratische Mitbestimmung geht, ist, dass wir es hier mit einer Regierungspartei zu tun haben, die das kommunale Wahlrecht für Ausländer in Österreich – in Wien in diesem Fall – durch den Gang zum Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat, und dass es eine, ich würde fast sagen, Diskussionsverweigerung zu diesen Punkten im Konvent gegeben hat.
Das sind jetzt zwei Beispiele dafür, wie selektiv die positiven Dinge in dem Entschließungsantrag angeführt wurden und dass selbst dann, wenn sie angeführt sind, wesentliche Punkte fehlen. Ich rede jetzt nicht von den Punkten, wo ich oder die grüne Fraktion prinzipiell nicht, auch schon im Konvent nicht, im Konsensbemühen der ÖVP in diesem Fall – von F-BZÖ gar nicht zu reden – mitkonnte, wo es um Sicherheitspolitik ging, aber man muss ja nicht einer Meinung sein.
Deshalb bedauere ich es sehr, dass jene Punkte, die nach dieser 19-monatigen Arbeit und nach den zehn Ausschusssitzungen bis zum 4. Juli oder 10. Juli als Ergebnis zum
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