Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 64

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zum Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.22.58

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Einige der Kolleginnen und Kollegen waren Mitglieder des Österreich-Konvents und haben dann auch im so genannten Besonderen Ausschuss des Öster­reich-Konvents mitgearbeitet. In diesem Besonderen Ausschuss des Österreich-Kon­vents, der immerhin zehn Sitzungen „hinter sich gebracht“ hat, muss man jetzt im Nachhinein sagen, hat – ich möchte das hier noch einmal festhalten und habe dies auch schon im Ausschuss getan – in vielen Punkten eigentlich das Gegenteil dessen stattgefunden, was vorher in den 19 Monaten Arbeitszeit im Konvent versucht wurde.

Im Besonderen Ausschuss ist man bei den Ergebnissen des Konvents, wo man ver­sucht hat, zusammenzukommen und möglichst breite Zustimmung – ich vermeide jetzt immer das Wort „Konsens“ – zu bekommen, wo eigentlich schon so etwas wie eine politische Akkordierung von Punkten war, wieder auseinandergedriftet.

Man sieht die Tatsache, dass wir uns von den Ergebnissen des Konvents durch die parlamentarische Behandlung entfernt haben, ja auch an dem Entschließungsantrag, den die beiden Noch-Regierungsparteien heute eingebracht haben. Wer hat ihn ein­gebracht? – Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer und Herr Kollege Scheibner. Ich kann dazu nur fragen: Wer hier im Saal wird wohl dagegen sein, dass wir einen umfassen­den und zeitgemäßen Grundrechtskatalog, der auch soziale Grundrechte einschließt, bekommen sollten? – Niemand, Herr Kollege Scheibner, ist dagegen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Was hier allerdings nicht steht und was wir monatelang im Ausschuss IV des Konvents und dann im Besonderen Ausschuss diskutiert haben, ist, dass die Durchsetzbarkeit von sozialen Grundrechten der Punkt ist, an dem es zu keiner Einigung gekommen ist. Die Festschreibung des schönsten, besten Grundrechts in einer Verfassung ist das Papier nicht wert, auf dem es festgeschrieben ist, wenn die Durchsetzbarkeit nicht ge­währleistet ist. Und das fehlt auch heute in diesem Entschließungsantrag. – Ein Punkt.

Ein zweiter Punkt: Die Briefwahl soll in voller Wahrung der Grundsätze des freien, ge­heimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden. – Ja, das glaube ich auch, dass wir entsprechend den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen von demokrati­scher Partizipation, die vonseiten der Bevölkerung kommen, sehr bald zu einer breiten Zustimmung kommen können. Da teile ich Ihre Auffassung.

Was ich aber kritisch anmerke, meine Damen und Herren, wenn es schon um demo­kratische Mitbestimmung geht, ist, dass wir es hier mit einer Regierungspartei zu tun haben, die das kommunale Wahlrecht für Ausländer in Österreich – in Wien in diesem Fall – durch den Gang zum Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat, und dass es eine, ich würde fast sagen, Diskussionsverweigerung zu diesen Punkten im Konvent gegeben hat.

Das sind jetzt zwei Beispiele dafür, wie selektiv die positiven Dinge in dem Entschlie­ßungsantrag angeführt wurden und dass selbst dann, wenn sie angeführt sind, wesent­liche Punkte fehlen. Ich rede jetzt nicht von den Punkten, wo ich oder die grüne Frak­tion prinzipiell nicht, auch schon im Konvent nicht, im Konsensbemühen der ÖVP in diesem Fall – von F-BZÖ gar nicht zu reden – mitkonnte, wo es um Sicherheitspolitik ging, aber man muss ja nicht einer Meinung sein.

Deshalb bedauere ich es sehr, dass jene Punkte, die nach dieser 19-monatigen Arbeit und nach den zehn Ausschusssitzungen bis zum 4. Juli oder 10. Juli als Ergebnis zum


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