darf keiner Bekenntnispolitik, sondern tatsächlicher
Taten, um Volksgruppen- und Minderheitenrechte durchzusetzen, in
Südtirol und in Kärnten. (Beifall bei den Grünen.)
13.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Präsident Dr. Khol zu Wort. – Bitte, Herr Präsident. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Khol –: Sagen Sie auch etwas zu den Slowenen!)
13.03
Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass der Außenpolitische Ausschuss die Petition der Südtiroler Schützen, der Nordtiroler Schützen und der Osttiroler Schützen, unterstützt von 113 der 116 Bürgermeister Südtirols, in Behandlung genommen hat und heute dem Hohen Haus empfiehlt, dem Anliegen dieser Petition Rechnung zu tragen und die Schutzfunktion Österreichs für seine Südtiroler Landsleute bei einer Verfassungsreform in dieser Verfassung zu verankern. Ich halte das für wichtig, ich halte das für richtig. Und, Frau Kollegin Lunacek, es wäre wirklich eine Verhöhnung von hunderttausend Unterschriften gewesen, wenn wir heute nicht diese Petition behandeln würden, sondern sie in den Papierkorb geworfen hätten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Ich sage noch etwas dazu: Bei jedem Schritt, den die Schützen in Ausübung ihres in unserer Verfassung gewährleisteten Petitionsrechtes unternommen haben, hat es Unruhe in Rom gegeben. Beim Einbringen hat es Unruhe gegeben, beim Beschließen im Unterausschuss, und auch die heutige Debatte wird mit großem Interesse verfolgt. Hätten wir, um diese Dinge bei uns in voller Souveränität behandeln zu können, den ganzen Weg noch einmal gehen sollen? Ich glaube, dass es richtig ist. Die Schützen haben die Petition vorgelegt. Alle drei Parteien, die heute hinter diesem Bericht stehen, haben schon im Österreich-Konvent diese Frage behandelt. Ich bin froh darüber, dass der Abgeordnete Niederwieser, der Abgeordnete Wittauer und der Abgeordnete Spindelegger einen Entschließungsantrag vorgelegt haben, und ich bitte Sie, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich bitte auch die Grünen, Frau Lunacek, über ihren Schatten zu springen. Das Anliegen Südtirol ist ein viel zu wichtiges, um es in parteipolitischen Argumentationen herunterzuziehen.
Eines möchte ich Ihnen sagen: Die Argumentation, die Sie vorgebracht haben, dass das in Europa gar nicht notwendig wäre, ist eine sehr gefährliche Argumentation. Die italienische Regierung hat die Schutzfunktion Österreichs penibel beachtet, nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Gruber-De Gasperi-Abkommen, dass die Streitbeilegungserklärung und auch das Allgemeine Völkerrecht von der Regierung beachtet werden, von der Regierung, wie sie derzeit in Italien regiert. Und es hat in den letzten Jahren mehrere Situationen gegeben – die italienische Verfassungsreform zum Beispiel –, in denen es Anschläge auf die Autonomie gegeben hat, als man eine allgemeine Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis für die Zentrale einrichten wollte. Wir haben interveniert, die Schutzfunktion hat gegriffen, und Italien hat immer darauf reagiert.
Das heißt also: Die Schutzfunktion ist keinesfalls durch unseren Beitritt in die Europäische Union obsolet geworden. Das ist die Argumentation ganz gewisser Rechtskreise in Italien – nicht der Mehrheit – und insbesondere des Franco Frattini, seinerzeit Justizminister, jetzt EU-Kommissar, der ein persönliches Südtirol-Trauma zu haben scheint, der immer wieder darauf hinweist: Im vereinten Europa ist Gruber-De Gasperi anachronistisch. Sie sagen das Gleiche.
Ich sage Ihnen: Die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol ist nicht mehr und nicht weniger als das Gruber-De Gasperi-Abkommen, das Allgemeine Völkerrecht und die Streitbeilegung im Jahre 1992. Das alles wahrzunehmen, das ist die österreichische
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