Da hat Österreich einiges versäumt. Ich erinnere mich daran, dass wir nach der Wende in der Tschechischen Republik Anfragen von deutsprachigen Schulen gehabt haben, sie zu unterstützen, damit es wenigstens Schulbücher gibt; ebenso aus anderen Bereichen, von Vereinen etwa, die gesagt haben: Wir sehen uns als Nachkommen Österreichs, der österreichischen Volksgruppe – und nicht der deutschen! Österreich hat damals, zu Beginn der neunziger Jahre, gesagt: Das interessiert uns nicht, das geht uns nichts an; geht nach Deutschland! Deshalb gibt es in diesen Ländern Goethe-Institute, deshalb gibt es Subventionen von Deutschland her, aber von Österreich aus ist leider sehr, sehr wenig gemacht worden.
Auch das sollte sich widerspiegeln, dass wir auch historisch begründet dort, wo es noch kleine Reste von alt-österreichischen Minderheiten gibt – in Tschechien, in Kroatien, in der Slowakei, in Ungarn und in Slowenien –, eine Vertretungs- und Schutzfunktion haben.
Ich hoffe, dass wir in den nächsten Verhandlungen zu einer Verfassungsnovelle nicht nur diese Schutzfunktion gegenüber Südtirol, sondern auch gegenüber den alt-österreichischen Minderheiten in anderen europäischen Staaten umsetzen können. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.
13.25
Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef
Pröll: Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren
Abgeordneten! Liebe Gäste hier im Parlament! (Abg. Dr. Niederwieser: Sind Sie auch
Außenminister? Wo ist die Außenministerin?) Ich darf heute in
Vertretung der Frau Außenministerin ein paar Dinge zu einer sehr, sehr
wichtigen Debatte hier im Hohen Haus zur Frage der Petition betreffend die
Beratung über eine neue Bundesverfassung und dabei wieder im Hinblick auf
die Südtirol-Schutzfunktion feststellen: Österreich hat ohne Zweifel
und unbestreitbar, und zwar auf Grund des Pariser Abkommens aus 1946, eine
Schutzfunktion für Südtirol, die die österreichische Bundesregierung
seit Jahrzehnten wahrnimmt, bis heute sehr verantwortungsbewusst wahrnimmt.
Wir
begrüßen, dass es in der Südtirolpolitik einen breiten
Parteienkonsens gibt, der sich heute auch in dieser Debatte einmal mehr
dargestellt hat. Das Anliegen einer Verankerung dieser österreichischen
Schutzfunktion für Südtirol auch in einer neuen österreichischen
Bundesverfassung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Ziel. Das wurde auch sehr
ausgiebig im Konvent diskutiert und auch heute hier, und es fällt das in
die Entscheidungsautonomie des Gesetzgebers.
Aus Sicht der Regierung in Österreich ist zu sagen, dass die
Entwicklung der Autonomie Südtirols mit großer Aufmerksamkeit
verfolgt wird. Das war in den letzten 60 Jahren so – und
das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Durch Paketabschluss und
Streitbeilegungserklärung ist in dieser österreichischen
Grundüberzeugung beziehungsweise Rechtsauffassung keine Veränderung
eingetreten. Nicht zuletzt dank des österreichischen Einsatzes
funktioniert die Südtirol-Autonomie heute sehr gut, ausgezeichnet
würde ich sagen. Auf europäischer Ebene – das ist schon
mehrmals angesprochen worden – kommt ihr so etwas wie eine
Modellfunktion für die Lösung eines Minderheitenkonfliktes zu.
Die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Italien sind ausgezeichnet, und im Rahmen dieser hervorragenden Beziehungen wird sich Österreich auch in Zukunft
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