Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 107

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bei den Kärntner Slowenen, mit Füßen getreten werden. Das werden wir auch nicht zu­lassen! Da haben wir auch eine Verantwortung den Minderheiten Österreichs gegen­über.

Deshalb ist es gut und richtig, die Beachtung der Schutzfunktion anderer Staaten für ihre in Österreich lebenden Volksgruppen in die Verfassung aufzunehmen, genauso wie wir die Schutzfunktion für Südtirol wahrnehmen müssen. Und deshalb stimmen wir hier gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hätten Sie zu­gestimmt! Hätten Sie dem Kompromiss zugestimmt!)

13.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. Sie wünscht, 4 Minuten zu uns zu sprechen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.48.52

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Am 5. September jährte sich zum 60. Mal der Tag, an dem der österreichische Außenminister Dr. Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide de Gasperi das nach ihnen benannte Abkommen unterzeichnet haben. Gemeinsam mit dem Pariser Vertrag war die Grundlage für die Südtiroler Autonomie geschaffen. Dieser Vertrag hat den Südtirolern zwar nicht das eingeforderte Selbstbestimmungsrecht gebracht, dafür aber den Staat Italien verpflich­tet, Südtirol die Autonomie einzuräumen.

Dieses Jubiläum ist Anlass zur Erinnerung. Heute hat es wenig Sinn, darüber zu kla­gen, dass es nur zum Pariser Abkommen gereicht hat, man muss vielmehr positiv fest­stellen, dass der Pariser Vertrag mit all seinen Mängeln das einzig rechtliche Funda­ment war, auf dem die Wege zur UNO, zu den österreichisch-italienischen Verhandlun­gen und zum Südtirol-Paket gegangen werden konnten.

Die Südtiroler Autonomie ist eine Erfolgsgeschichte und wird heute weltweit zum Vor­bild genommen. Der Pariser Vertrag stellt die Grundlage für die österreichische Schutz­funktion für Südtirol dar. Die Verankerung der Schutzrolle in der Präambel unserer Bundesverfassung ist Ausdruck von Respekt, ist Ausdruck großer Wertschätzung, die Österreich seiner ethnisch verbundenen Minderheit in Südtirol zuteil werden lässt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die verfassungsrechtliche Absicherung der österreichischen Schutzrolle verletzt nicht die Souveränität Italiens. Ich zitiere den Prä­sidenten des deutschen Bundesgerichtshofes, Herrn Professor Günter Hirsch, jeman­den, der international als Experte zu Fragen des Völkerrechts anerkannt ist und der sagt:

Es wird nicht die Souveränität eines anderen Landes verletzt, wenn sich ein Staat in seiner Verfassung zum Schutz und zur Fürsorge für eine ihm ethnisch verbundene Minderheit in einem anderen Land verpflichtet. – Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Genau aus diesem Grund verstehe ich sie nicht, denn es ist unverständlich, dass gerade Sie diesen Schutz für eine öster­reichische Minderheit im Ausland ablehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Heimat Tirol gibt es im kulturellen Bereich, im wirtschaftlichen Bereich, in der Traditionspflege eine lange gewachsene grenzüberschreitende Zusammenarbeit, ja sogar große Verbundenheit. Daher freut es mich ganz besonders, dass wir mit der verfassungsmäßigen Verankerung der Schutz­rolle einem lang gehegten Wunsch unserer Südtiroler Freunde nachkommen, einem Wunsch, den unsere Südtiroler Freunde schon beim EU-Beitritt Österreichs geäußert haben.

 


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