Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 77

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Da die budgetären Möglichkeiten beschränkt und zusätzliche Ausgaben dadurch nur bedingt möglich sind, müssen Prioritäten gesetzt werden. Zusätzliche Bildungsaus­gaben sollen auch durch Einsparungen in anderen Bereichen finanziert werden. Ein einzelnes Vorhaben ermöglicht dabei Umschichtungen in besonders hohem Ausmaß: die geplante und vertraglich vereinbarte Beschaffung von 18 Kampfflugzeugen der Firma „Eurofighter“. Allein im Jahr 2007 wäre eine doppelte Jahresrate fällig, daher könnte man bei einer Stornierung des Kaufvertrages allein im kommenden Jahr über 400 Mio. Euro einsparen.

Art. 18.2 aus Teil A des Eurofighter-Kaufvertrags lautet: „Das BMLV kann vom Vertrag jederzeit zur Gänze oder teilweise durch schriftliche Mitteilung zurücktreten.“ In diesem Fall hat das BMLV der Firma Eurofighter alle bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. Da durch die Unfähigkeit der Firma „Eurofighter“, die vertraglich vereinbarten Flugzeuge der Tranche 2 zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern, am 1. Juli 2007 Flugzeuge der Tranche 1, die für die Eurofighter-„Partnerstaaten“ (Deutschland, Groß­britannien, Spanien, Italien) derzeit hergestellt werden, als Ersatz geliefert werden sollen, werden derzeit von Eurofighter keine Flugzeuge für das BMLV produziert. Eine Kündigung des Vertrags seitens des BMLV bedeutet daher nur, dass die in Herstellung befindlichen Flugzeuge direkt an die vier Bestellerstaaten geliefert werden können. Da für den Fall des Rücktritts vom Vertrag von der Firma Eurofighter nur Leistungen, die im Zusammenhang mit der Produktion der Flugzeuge erbracht werden, in Rechnung gestellt werden können, kann das BMLV derzeit ohne Zahlung an die Firma „Eurofighter“ den Vertrag kündigen.

Derzeit funktioniert die Überwachung des österreichischen Luftraums mit geleasten F5. Die jährlichen Kosten dafür betragen 17 Millionen Euro. Die damit vergleichbaren jährlichen Kosten für Finanzierung und Betrieb des Systems „Eurofighter“ betragen rund 300 Millionen Euro.

Es spricht daher alles dafür, notwendige Mittel für zwei der wichtigsten Maßnahmen im Bildungssystem, nämlich die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen in den Pflicht­schulen auf 25 mit Beginn des nächsten Schuljahres und die sofortige Abschaffung der Studiengebühren bei gleichzeitiger Ersatzfinanzierung für die Universitäten durch sofort wirksame Einsparungen in Folge des Ausstiegs aus dem Eurofightervertrag sicher zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die durch die Stornierung des Eurofighter-Ankaufs frei werdenden Budgetmittel zur Behebung der Bildungsmisere in den Schul- und Universitätsbereich zu investieren.

Die frei werdenden Budgetmittel sollen insbesondere in folgende Maßnahmen fließen:

1. Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl im Pflichtschulbereich ab dem Schuljahr 2007/08 auf 25

2. Abschaffung der Studiengebühren bereits mit Beginn des Sommersemesters 2007 bei gleichzeitiger Sicherstellung der Ersatzfinanzierung für die Universitäten.

 


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