Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 96

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werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehören­den Abgeordneten nach den in § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen. Diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss jeweils eine Zahl von 17 Mitgliedern und Ersatz­mit­gliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich wie folgt errechnet: je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder für die SPÖ, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder für die ÖVP, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Grünen, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder für die FPÖ, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied für das BZÖ.

Für den Budgetausschuss ist eine Ausschussgröße von 27 Mitgliedern und Ersatz­mitgliedern vorgeschlagen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: je 10 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je 10 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf das BZÖ.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses und des Immunitätsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun lasse ich über die Ausschussgröße des Budgetausschusses abstimmen.

Jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 27 Mitgliedern und Ersatz­mitgliedern sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt. (Siehe Anhang S. 132.)

18.44.006. Punkt

Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 6. und letzten Punkt der Tagesordnung.

Der Ständige gemeinsame Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Nationalrat und Bundesrat gewählt werden.

Was die 13 Mitglieder des Nationalrates betrifft, zu denen noch 13 Ersatzmitglieder hinzukommen, werden auf Grund eines Einvernehmens in der Präsidialkonferenz je 5 Mitglieder von der SPÖ und der ÖVP vorgeschlagen und je 1 Mitglied von den Grünen, der FPÖ und dem BZÖ.

Es liegen mir folgende Wahlvorschläge vor:

 


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