Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zu Punkt 4 der Tagesordnung.
Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgelegt.
Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung auf Grund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahlen der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben. Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend.
Für den Hauptausschuss sind einvernehmlich 27 Mitglieder vorgeschlagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den SPÖ-Klub 10 Mitglieder, auf den ÖVP-Klub 10 Mitglieder, auf den Grünen Klub 3 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 3 Mitglieder und auf den BZÖ-Klub 1 Mitglied.
Es sind somit auf Grund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:
vom SPÖ-Klub: Dr. Josef Cap, Renate Csörgits, Dr. Caspar Einem, Hannes Fazekas, Dr. Alfred Gusenbauer, Anton Heinzl, Dr. Elisabeth Hlavac, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Barbara Prammer, Mag. Andreas Schieder;
vom ÖVP-Klub: Karl Donabauer, Dr. Werner Fasslabend, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wolfgang Großruck, Dr. Ferdinand Maier, Dr. Reinhold Mitterlehner, Mag. Wilhelm Molterer, Walter Murauer, Fritz Neugebauer, Dr. Michael Spindelegger;
vom Grünen Klub: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Ulrike Lunacek, Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen;
vom FPÖ-Klub: Heinz-Christian Strache, Barbara Rosenkranz, Mag. Ewald Stadler;
vom BZÖ-Klub: Ing. Peter Westenthaler.
Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzogen.
Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss und Budgetausschuss.
Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder
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