Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 112

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sowie einem Auslieferungsantrag gegen den hauptverantwortlichen Generaldirektor Elsner geführt hat. Aus allen öffentlich bekannt gewordenen bisherigen Unter­suchungs­ergebnissen der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie sonstiger Ermittlungs­behörden ist der Bedarf nach Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur lückenlosen und umfassenden Aufklärung der politischen Verantwortlichkeiten insbe­sondere in Hinblick auf nachstehende Auffälligkeiten von höchster Dringlichkeit.

Dies umso mehr, als der zur Klärung der Vorgänge bei der BAWAG im Juni dieses Jahres eingesetzte Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gem. § 32e GOG-NR seinem Zweck unter anderem aufgrund fehlender Akteneinsicht, mangelnder Aussagebereitschaft der Geladenen und einem schwächeren Verfahrensrecht im Vergleich zum Untersuchungsausschuss nicht gerecht werden konnte.

Dieser Untersuchungsausschuss sollte sich insbesondere folgenden Themen widmen:

Bankenaufsicht

Nach wie vor stellt sich nicht nur die interessierte Öffentlichkeit die Frage, wie es möglich war, dass eine systemrelevante österreichische Bank in rund 10 Jahren Verluste von über 3 Mrd. € „erwirtschaften“ konnte, obwohl

nach den Karibik I Geschäften der BAWAG bereits 1995 die OeNB einen mehr als kritischen Prüfbericht vorlegte, der zu einer Vielzahl von Empfehlungen unter anderem betreffend betriebsorganisatorischer Verbesserungen durch die Expertenkommission und Auflagen durch das Bundesministerium für Finanzen führte, welche jedoch nicht umgesetzt wurden,

eine rasche Follow-Up Prüfung bei der BAWAG durch die OeNB angekündigt (die jedoch von den sozialdemokratischen Finanzministern und Frau Dr. Tumpel-Gugerell, in der OeNB als Vizegouverneurin für die Bankenaufsicht zuständig, immer wieder verschoben wurde), aber erst 2000 nach der Wende begonnen wurde, und

die BAWAG als Kreditinstitut der Bankenaufsicht bzw. der Finanzmarktaufsicht unterlag/unterliegt.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass es eine wesentliche öffentliche Aufgabe der Bankaufsicht ist, das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bank­wesen wahrzunehmen und es sich bei der BAWAG um eine systemrelevante Bank handelt, muss genau untersucht werden, wie die behördliche Ebene der Kontroll­instanzen gearbeitet hat.

Es ist daher insbesondere zu untersuchen,

welche Handlungen von 1994 bis heute gesetzt wurden um die Verluste zu ver­schleiern;

wer an diesen Handlungen beteiligt- darüber informiert- und dafür verantwortlich war;

wie die Kontrollinstitutionen zwischen 1994 und heute auf die Wiederaufnahme der Karibikgeschäfte reagierten;

welche Verbesserungen mit der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde erreicht wurden;

ob vorhandene Kontrollinstanzen zusätzlich gestärkt werden sollten,

ob klare Verantwortungen innerhalb der Behörden festgelegt waren und wie sie wahrgenommen wurden sowie

ob und welche Fehler und Unterlassungen festzustellen sind und wie diese hätten verhindert werden können.

Strafverfolgungsbehörden

 


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