In den Medienberichten entstand der Eindruck, dass der seinerzeitige Mitarbeiter (bis 1997) und Leiter (1997 bis 2002) der Wirtschaftspolizei Mag. Roland Horngacher in Angelegenheiten mit BAWAG-relevantem Hintergrund, wie zum Beispiel im Konkursfall der Firma Economos, bei der Übernahme des Handy-Netzbetreibers "Mobiltel" sowie bei den Ermittlungen betreffend Geldverschiebungen von der ehemaligen DDR über die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) nach Liechtenstein und in die Schweiz, nicht korrekt vorgegangen sei.
Aufklärungswürdig ist auch die Tatsache, dass Originalunterlagen wie die Anklageschrift, aber auch andere relevante Informationen – möglicherweise aus dem Bundesministerium für Justiz - insbesondere an NEWS gelangten. Darüber hinaus sollte auch das Verhalten der weisungsgebundenen Anklagebehörden im Hinblick auf Einleitung und Fortführung der aktuellen Strafverfahren gegen die Beschuldigten des ÖGB und der BAWAG geprüft werden.
Ein weiterer Gegenstand der Untersuchung hat sich auf die Beurteilung des Verhaltens der Anklagebehörden in Zusammenhang mit dem Atomic-Konkurs bzw. den Karibik-Geschäften der BAWAG im Jahr 1998 zu beziehen, wo trotz eines einige Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der BAWAG belastenden Erhebungsberichts der Kripo Salzburg die entsprechenden Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingestellt wurden.
Parteienfinanzierung
Nicht zuletzt ist die Rolle der BAWAG sowie des ÖGB bzw. der FSG als Finanzquelle der SPÖ zu überprüfen. Verdachtspunkte in dieser Richtung ergeben sich in Zusammenhang mit dem ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky, der in Zusammenhang mit dem BAWAG Skandal aufgrund der Tatsache in die Schlagzeilen geriet, seitens der BAWAG ein Beraterhonorar in der Höhe von rund 1 Mio. öS erhalten zu haben, das laut Medienberichten zur Parteienfinanzierung der SPÖ verwendet wurde. Ein weiteres Indiz in Richtung Parteienfinanzierung stellen die Rechenschaftsberichte der SPÖ, insbesondere jener aus dem Jahr 2002, dar, die Zahlungen in der Höhe von bis zu jährlich 5,6 Mio. Euro von Körperschaften öffentlichen Rechts, auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, Anstalten; Stiftungen oder Fonds ausweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR beschließen:
„Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der
Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA), hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht über die Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft AG (BAWAG) einschließlich ihrer Tochterunternehmen, und zwar insbesondere deren „Karibik-Geschäfte“, Kredite, Haftungen, Garantien, Beteiligungen, Ver- und Rückkäufe von Aktien sowie sonstiger Geschäfte und Geldflüsse zur Verschleierung des tatsächlichen Vermögenstandes der BAWAG in den Jahren 1994 bis heute,
Prüfung des Verhaltens der Wirtschaftspolizei, insbesondere des ehemaligen Mitarbeiters (bis 1997) und Leiters (von 1997 bis 2002) Mag. Roland Horngacher,
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