stalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils um 1,9 % und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung jeweils mindestens um einen Fixbetrag erhöht werden. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.
Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die Pensionserhöhung um 1,9 % am 1.1.2007 wirksam werden kann.
*****
Meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt wollen wir
wissen: Was heißt abgestimmte Vorgangsweise? Dass
Sie jetzt nicht den 1,9 Prozent zustimmen, die Sie vertreten
haben? – Dann ist es nicht Koalition neu, sondern Koalition uralt!
Dann sind wir in der Steinzeit des Parlamentarismus! (Beifall bei den
Grünen.)
16.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Pensionserhöhung für 2007 wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung
für 2007
eingebracht im Zuge
der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend Pensionserhöhungen
Die Statistik Austria
hat im Auftrag des österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller
Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und
Generationen einen „Preisindex für PensionistInnenhaushalte“
(in der Folge PIPH) erstellt und diesen am 19. Juni 2006 der
Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Preisindex
für PensionistInnenhaushalte unterscheidet sich vom VerbraucherInnenpreisindex
(in der Folge VPI) nicht durch den zu Grunde liegenden Warenkorb, jedoch hinsichtlich
der Gewichtung der einzelnen Produkte innerhalb des Warenkorbes. Die vom VPI
unterschiedliche Gewichtung wurde auf Basis einer Sonderauswertung der
Konsumerhebung 2004/2005 vorgenommen.
Die Ergebnisse des
PIPH für das Jahr 2005 zeigen, dass sich die Lebenshaltungskosten
für PensionistInnenhaushalte deutlich schneller erhöhen als jene der
Gesamtbevölkerung. Dies ergibt sich etwa aus der (im Vergleich zum
VPI) höheren Gewichtung von Wohnen, Energie und Gesundheitspflege im PIPH
bzw. aus der niedrigeren Gewichtung von Warengruppen wie etwa
Nachrichtenübermittlung oder Freizeit und Kultur. Während
Preissteigerungen bei ersteren Gruppen PensionistInnenhaushalte stärker
treffen als den Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, wird die inflationsdämpfende
Wirkung der Preisentwicklung in der zweiten Warengruppe nicht im
entsprechenden Maß lukriert.
Daraus resultiert, das
sich die Kaufkraft von PensionistInnenhaushalten im letzten Jahr nicht, wie im
Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festgestellt,
um 1,6 %, sondern um 1,9 % verringert hat.
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