Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 49

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stalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils um 1,9 % und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung jeweils mindes­tens um einen Fixbetrag erhöht werden. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die Pensionserhöhung um 1,9 % am 1.1.2007 wirksam werden kann.

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Meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt wollen wir wissen: Was heißt abge­stimmte Vorgangsweise? Dass Sie jetzt nicht den 1,9 Prozent zustimmen, die Sie vertreten haben? – Dann ist es nicht Koalition neu, sondern Koalition uralt! Dann sind wir in der Steinzeit des Parlamentarismus! (Beifall bei den Grünen.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Pensionserhöhung für 2007 wurde ord­nungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung für 2007

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend Pensions­erhöhungen

Die Statistik Austria hat im Auftrag des österreichischen Seniorenrates und mit finan­zieller Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen einen „Preisindex für PensionistInnenhaushalte“ (in der Folge PIPH) erstellt und diesen am 19. Juni 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Preisindex für PensionistInnenhaushalte unterscheidet sich vom VerbraucherIn­nenpreisindex (in der Folge VPI) nicht durch den zu Grunde liegenden Warenkorb, je­doch hinsichtlich der Gewichtung der einzelnen Produkte innerhalb des Warenkorbes. Die vom VPI unterschiedliche Gewichtung wurde auf Basis einer Sonderauswertung der Konsumerhebung 2004/2005 vorgenommen.

Die Ergebnisse des PIPH für das Jahr 2005 zeigen, dass sich die Lebenshaltungskos­ten für PensionistInnenhaushalte deutlich schneller erhöhen als jene der Gesamtbevöl­kerung. Dies ergibt sich etwa aus der (im Vergleich zum VPI) höheren Gewichtung von Wohnen, Energie und Gesundheitspflege im PIPH bzw. aus der niedrigeren Gewich­tung von Warengruppen wie etwa Nachrichtenübermittlung oder Freizeit und Kultur. Während Preissteigerungen bei ersteren Gruppen PensionistInnenhaushalte stärker treffen als den Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, wird die inflationsdämpfende Wir­kung der Preisentwicklung in der zweiten Warengruppe nicht im entsprechenden Maß lukriert.

Daraus resultiert, das sich die Kaufkraft von PensionistInnenhaushalten im letzten Jahr nicht, wie im Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festge­stellt, um 1,6 %, sondern um 1,9 % verringert hat.

 


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