Der Erhalt des
Lebensstandards von PensionistInnenhaushalten ist eine moralische Verpflichtung
der Politik und im Übrigen Basis des Vertrauens gegenwärtig
erwerbstätiger Bevölkerungsgruppen in das System der sozialen
Sicherheit der Zukunft. Die Verringerung der Kaufkraft von PensionistInnen
zerstört Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.
Eine Erhöhung der
Pensionen um 1,9 % ab 1. Jänner 2007 ist daher geboten. Darüber
hinaus ist für die niedrigen Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung
der aus gestiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.
Die Erhöhung hat
für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension zu erfolgen, da die
derzeit im Gesetz vorgesehene Grenze sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu gestalten,
dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils
um 1,9 % und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung
jeweils mindestens um einen Fixbetrag erhöht werden. Darüber
hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus
gestiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.
Ein entsprechender
Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die
Pensionserhöhung um 1,9 % am 1.1.2007 wirksam werden kann.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Veit Schalle
(BZÖ): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Meine Damen und
Herren! Ich bin erst kurz im Parlament, und ich bin eigentlich ganz froh
darüber, dass heute diese Sondersitzung stattfindet, damit wir endlich
wieder arbeiten können. Dass jedoch dieser Antrag von der FPÖ kommt
und so unrealistische Forderungen beinhaltet, kann ich nur als Farce
bezeichnen. (Beifall beim BZÖ.)
Das, was diese
Bundesregierung in puncto Pensionsreform in den letzten beiden Gesetzgebungsperioden
weitergebracht hat, ist anerkennenswert und kann wirklich als Fortschritt
gewertet werden. (Beifall bei BZÖ und ÖVP. –
Präsident Dr. Spindelegger
übernimmt den Vorsitz.)
Es wäre
nämlich sozial ungerecht, die Pensionen um Beträge zu erhöhen,
die nicht finanzierbar sind und damit auf Kosten der jungen und künftigen
Generationen gehen. Wir haben die Verantwortung, einen Generationenvertrag
einzuhalten. Frühere Regierungen haben in diesem Land schon viel zu
lange auf Kosten künftiger Regionen gelebt. (Ruf bei der SPÖ:
Wieso „Regionen“?) – Entschuldigung, Generationen!
Diese Regierung hat diesem Trend Einhalt geboten und Regelungen getroffen, die den heute jungen Menschen zugute kommen werden. Lassen Sie uns nicht wieder die gleichen Fehler früherer Regierungen begehen und in die Schuldenpolitik abdriften! For-
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