Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 50

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Der Erhalt des Lebensstandards von PensionistInnenhaushalten ist eine moralische Verpflichtung der Politik und im Übrigen Basis des Vertrauens gegenwärtig erwerbstäti­ger Bevölkerungsgruppen in das System der sozialen Sicherheit der Zukunft. Die Ver­ringerung der Kaufkraft von PensionistInnen zerstört Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.

Eine Erhöhung der Pensionen um 1,9 % ab 1. Jänner 2007 ist daher geboten. Darüber hinaus ist für die niedrigen Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus ge­stiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.

Die Erhöhung hat für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension zu erfolgen, da die derzeit im Gesetz vorgesehene Grenze sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu ge­stalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils um 1,9 % und darüber liegende Pensionen nach einer Einschleifregelung jeweils mindes­tens um einen Fixbetrag erhöht werden. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestiegenen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat so rechtzeitig vorzulegen, dass die Pensionserhöhung um 1,9 % am 1.1.2007 wirksam werden kann.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.01.43

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Re­gierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Ich bin erst kurz im Parlament, und ich bin eigentlich ganz froh darüber, dass heute diese Sondersitzung stattfindet, damit wir endlich wieder arbeiten können. Dass jedoch dieser Antrag von der FPÖ kommt und so unrealistische Forderungen beinhaltet, kann ich nur als Farce bezeichnen. (Beifall beim BZÖ.)

Das, was diese Bundesregierung in puncto Pensionsreform in den letzten beiden Ge­setzgebungsperioden weitergebracht hat, ist anerkennenswert und kann wirklich als Fortschritt gewertet werden. (Beifall bei BZÖ und ÖVP. – Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Es wäre nämlich sozial ungerecht, die Pensionen um Beträge zu erhöhen, die nicht finanzierbar sind und damit auf Kosten der jungen und künftigen Generationen gehen. Wir haben die Verantwortung, einen Generationenvertrag einzuhalten. Frühere Regie­rungen haben in diesem Land schon viel zu lange auf Kosten künftiger Regionen ge­lebt. (Ruf bei der SPÖ: Wieso „Regionen“?) – Entschuldigung, Generationen!

Diese Regierung hat diesem Trend Einhalt geboten und Regelungen getroffen, die den heute jungen Menschen zugute kommen werden. Lassen Sie uns nicht wieder die glei­chen Fehler früherer Regierungen begehen und in die Schuldenpolitik abdriften! For-


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