Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 117

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist nun noch einmal Frau Bundesministerin Haubner. Ich erteile es ihr.

 


14.48.19

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Gesamtlösung – da schließe ich mich meinem Vorredner an – ist dringend notwendig, aber ich denke, wir haben seit einigen Jahren – und das seit über 15 Jahren! – eine klare Aufgabenteilung in Österreich. Das heißt, der Bund ist für die pflegenden Angehörigen und für die Auszahlung des Pflegegeldes zuständig, und die Länder sind für die stationären Einrichtungen und für die mobilen Dienste zuständig. Und hier zusammenzuführen und ein gesamtheitliches Konzept zu erstellen, ist dringender denn je notwendig!

Vor allem aber möchte ich auch sagen: Wir haben in den letzten Jahren sehr wohl die Herausforderungen der demographischen Entwicklung erkannt, nicht nur bei der Pflege, nicht nur bei den Pensionen, sondern auch in der Familienpolitik. Hier haben wir – und man kann jetzt sagen, vielleicht zu spät, vielleicht hätten frühere Regierungen mehr tun müssen – die Weichen richtig gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, in der ganzen Diskussion rund um die Pflege ist einfach die Pflege zu Hause die Drehscheibe, der springende Punkt, an dem sich letztendlich alles orientieren muss. Daher, sage ich, ist dieses Amnestie­gesetz, diese Lösung, die jetzt vorliegt, wirklich nur eine Übergangslösung und kann in keinem Fall in irgendeiner Form eine Dauerlösung sein, denn diese Regelung, die jetzt vorliegt, lässt jeglichen sozialversicherungsrechtlichen Aspekt außer Acht.

Es gilt in Österreich nach wie vor das Recht des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber ihn sozialrechtlich versichert. Es ist heute schon angesprochen worden: Diejenigen, die bisher ordentlich angemeldet haben und auch ordentlich versichert haben, sind jetzt sozusagen die Dummen gegenüber jenen, die eine weitere Amnestie bis zum Juni 2007 haben. Und das ist die schlechte Seite dieser Übergangsregelung.

Daher müssen wir uns wirklich so rasch wie möglich gerade für die Pflege daheim überlegen, wie wir sie leistbar machen können. Wie können wir sie leistbar machen? Wie können wir für die Pflege zu Hause allen die gleichen Chancen geben, um nicht unsere inländischen, gut ausgebildeten Betreuungs- und Pflegekräfte zu diskrimi­nieren? Wenn wir davon reden, Pflege zu Hause leistbar zu machen, dann werden wir als öffentliche Hand auch nicht umhinkönnen, neben dem Pflegegeld die einen oder anderen Mittel in die Hand zu nehmen, um auch die Familien zu unterstützen, und zwar nicht nur der Bund, sondern sicher auch die Länder.

Ich bin sehr froh darüber, dass gerade auch in Kärnten ein erster Schritt in diese Richtung gemacht wurde, dass im neuen Budget zusätzliche Mittel vorgesehen sind für die mobilen Dienste, die bei den Angehörigen, bei den Familien zu Hause ihre Leistun­gen erbringen.

Unser Projekt Pflegescheck zum Beispiel wurde zuletzt in einem Bezirk in der Steier­mark durchgeführt. Pflegende Angehörige haben zweckgebundene Leistungen als Unterstützung für die Pflege zu Hause bekommen, und diese Aktion, diese Unter­stützung der pflegenden Angehörigen ist sehr positiv begrüßt, sehr positiv gesehen worden.

Ich meine, in diese Richtung müssen wir noch mehr tun als bisher, wobei ich dazu­sage, diese Regierung und ich als Sozialministerin haben einen ganz großen Schwer­punkt auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen gelegt; die Beispiele dafür wurden schon von meinem Staatssekretär Sigisbert Dolinschek angeführt. Hier ist vor


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