Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 154

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Derzeit ist es so, dass Personen – besonders drastisch ist es bei der Notstandshilfe – eine Notstandshilfe in einer bestimmten Höhe zuerkannt wird, sagen wir einmal 500 €, und dieser Betrag bleibt während der gesamten Dauer des Notstandshilfebezuges – und es gibt durchaus Personen, die über einen längeren Zeitraum Notstandshilfe erhalten, sagen wir einmal vier oder fünf Jahre – gleich. Es gibt keine Valorisierung. Wir sind der Meinung, diese Valorisierung ist nicht zu viel verlangt. Es geht um eine Wertanpassung an die Inflation – im Wesentlichen –, womit diese Personen in die Lage versetzt werden, mit den geringfügigen Steigerungen, die dann möglich werden, ihren ohnehin schon sehr geringen Lebensstandard einigermaßen aufrechtzuerhalten.

Seien wir uns ganz ehrlich – der Herr Bundesminister hat es selbst angesprochen; ich weiß nicht, ob es in der Debatte heute war, aber gestern im Ausschuss auf jeden Fall –: Herr Bundesminister Bartenstein, wir haben im Bereich Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Österreich europaweit fast die niedrigsten Ersatzraten.

Aus der Nicht-Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gibt es aber noch eine andere Folge, eine sozialpolitische Folge; die betrifft dann allerdings indirekt wie­der die Frau Bundesministerin. Die Bundesländer – allerdings kommen dem eigentlich nur das Bundesland Wien und einige Städte nach – haben einen erhöhten Aufwand im Bereich der Sozialhilfe, weil sich der Bund durch die Verweigerung der Valorisierung Kosten spart. Die Folge, die daraus erwächst, ist natürlich, dass ein bestimmter Lebens­standard vor allem für Alleinstehende, für allein erziehende Personen nicht mehr gesichert werden kann und daher durch eine ergänzende Sozialhilfe abgedeckt werden muss.

In dem Moment, wo die Notstandshilfe sozusagen immer weniger wird, sollte der Aufwand für die Sozialhilfe steigen. Es ist aber nur in den großen Städten einiger­maßen die Bereitschaft vorhanden, für diese ergänzende Sozialhilfe zu sorgen, am meisten in Wien und gleich dahinter in den Landeshauptstädten. Auf dem Land und in den kleineren Ortschaften müssen die Arbeitslosen, die eigentlich Anspruch auch auf ergänzende Sozialhilfe hätten, mit diesem Problem selber fertig werden.

Ich kann dazu nur sagen: Der Bund kann es sich schon so einfach machen und sagen, wir sparen auf Kosten der Länder und auf Kosten der Gemeinden und in diesem Fall auf Kosten der Sozialhilfe. Aber fair gegenüber dem Betreffenden ist das mit Sicherheit nicht. Und deshalb ersuche ich Sie, unserem Antrag auf erste Lesung, von dem ich schon weiß, er hat noch einige juristische und sprachliche Schwächen, näherzutreten und ihn in der Folge auch in den Ausschüssen zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

17.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Silhavy mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.10.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Kollege Öllinger hat mit seinem Schlusssatz eigentlich schon das gesagt, womit ich beginnen möchte: Es wird sicher­lich in den einen oder anderen Punkten im Ausschuss noch genauer darüber zu sprechen sein, wie man denn das eine oder andere tatsächlich verwirklichen kann.

Faktum ist aber – und wir haben heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen –, dass immer mehr Menschen von Armut bedroht sind, auch immer mehr Menschen, die eigentlich im erwerbsfähigen Alter sind, die aber zum Teil geringfügige Jobs, prekäre Jobs haben, die Leistungen aus einer Versicherung, nämlich aus der Arbeitslosenversicherung bekommen, die sie nicht vor dieser Armut


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