Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 153

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Vom Standpunkt der Freiheitlichen Partei ist eines klarzustellen: Die liberalen Grund­sätze des freiheitlichen Rechtsstaates lassen es völlig unmöglich erscheinen, dass es mehrfache Eherechtsformen geben kann. (Abg. Öllinger: Was ist daran liberal?) Es gibt ein Eherecht, und es gibt ausschließlich eine Rechtsform, nämlich die Ehe. (Abg. Öllinger: Was hat das mit liberal zu tun?)

Bei Ihnen besteht offenbar ein Missverständnis bezüglich des Begriffes „liberal“. Liberal heißt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln und keine Diskriminie­rungen vorzunehmen. Und es heißt nicht, alles einzuebnen nach dem Motto: Ich stecke meinen Kopf in die Haarschneidemaschine, und hinterher haben alle denselben Kopf; dann wird es schon funktionieren. Das heißt es nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Vorhaben, Lebensgemeinschaften mit den Eherechtsfolgen auszustatten, ist zu­tiefst unliberal, weil es auf eine Freiheitseinschränkung hinwirkt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Es muss den Menschen vorbehalten bleiben, ob sie die Rechtsfolgen der Ehe bewusst tragen wollen oder nicht. Und Sie wollen das einebnen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 3/A dem Justizausschuss zu.

17.05.42 10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977 (AlVG) geändert wird (4/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tages­ordnung und gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.06.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte mich auch noch bei der Frau Justizministerin dafür bedanken, dass sie immer an der Debatte teilgenom­men hat, indem sie zugehört hat. Wir bemerken das sehr wohl, weil bei manchen ersten Lesungen, wie nun bei dieser zum Arbeitslosenversicherungsrecht, das Interesse der Mitglieder der Bundesregierung, sich mit dem Parlament auseinander­zusetzen, offensichtlich sehr gering ist. (Abg. Ing. Westenthaler – auf Bundesminis­terin Haubner weisend, die hinter ihm in den Bankreihen sitzt –: Die Sozialministerin ist da!)

Ja, aber jetzt sitzt sie als Abgeordnete da! Das ist Ihr Problem, dass Sie einmal hier sitzen und einmal da sitzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist nicht mein Problem!) Das ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang.

Bitte um Entschuldigung, es ist schon gut, dass hier auch Abgeordnete sitzen, die auch Minister sind, aber wir hätten gern auch die zuständigen Minister oder Ministerinnen hier. Und in diesem Fall – Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts – ist in erster Linie leider – leider, sage ich – inzwischen der Wirtschaftsminister zuständig, und nicht mehr, wie das früher einmal der Fall war, der Sozialminister oder die Sozialministerin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorgeschlagenen Antrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts geht es im Prinzip darum, dass wir die seit Jahren abgeschaffte Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe wieder einführen wollen. Was heißt das?

 


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