Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 52

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denn sie wäre ja die eigentliche Verpflichtete, diese Klage gegen Tschechien in weite­rer Form einzubringen; sie ist ressortmäßig zuständig. – Ich möchte kurz auf die Ver­säumnisse eingehen. Die Versäumnisse sind nämlich nicht ohne. Herr Kollege Sonn­berger, Herr Kollege Gaßner: Der Vertrag ist dezidiert ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Beim Abschluss dieses Vertrages wurden eben Fehler begangen, wie zum Beispiel:

Es wurde vergessen, eine Streitbeilegungserklärung darin zu verankern. Das hat zur Folge, dass wir diesen Vertrag kaum angreifen können. Wenn wir es aber gemacht hätten, hätten wir die Möglichkeit gehabt, zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu gehen. Und das wurde sträflich verabsäumt – oder man hat es gar nicht gewollt. Aber da müssen sich diejenigen in den Spiegel schauen können, die das unterfertigt haben.

Weiters wurde es verabsäumt, die Europäische Kommission in die Pflicht zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Europäische Kommission hat Österreich damals praktisch genötigt, diesen Vertrag des Melker Abkommens mit Tschechien zu unterfertigen. Das ist jetzt der Punkt, an dem wir sagen müssen, die Europäische Kom­mission muss auch heute in die Pflicht genommen werden, auf Tschechien einzuwir­ken, damit alle Punkte des Melker Vertrages zumindest als Minimalforderungen umge­setzt und erfüllt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Pröll, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon ge­sagt: Das Völkerrecht kennt die Position des Verschweigens. Wenn Tschechien gegen das Völkerrecht verstößt, Österreich sich verschweigt und darauf nicht reagiert, dann wird auch das akzeptiert und wird rechtskonform. Da ist schon eine gewisse Zeitfrage im Raum. Es kann nicht so sein, dass wir jetzt hergehen und sagen, wir überlegen das noch Monate, sondern wir haben auf Grund dieser Bestimmung des Völkerrechtes Handlungsbedarf.

Ich sage Ihnen auch Folgendes: Wenn Herr Bundeskanzler Schüssel diesen Vertrag unterfertigt hat, dann ist er in die Pflicht zu nehmen, mit seinen Ministern in Prag vorzu­sprechen, um Druck auszuüben. Ansonsten geht in Tschechien nichts weiter. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. Sie hat sich selbst eine Redezeit von 3 Minuten gewünscht. – Bitte.

 


12.25.42

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die per­manenten und nachweislichen Mängel des AKW Temelín stellen für uns eine Bedro­hung dar; aber nicht nur für uns ist es eine grenzenlose Bedrohung, wie wir wissen, seit wir die schmerzlichen Erfahrungen mit dem GAU in Tschernobyl gemacht haben.

Ich denke, dass diese Bedrohung auf jeden Fall alle für Österreich gangbaren völker­rechtlichen Konsequenzen und Wege rechtfertigt und dass diese auch wirklich zu beschreiten sind – und das sehr bald. Die Österreicherinnen und Österreicher haben ja schon Ende der siebziger Jahre eine sehr weise, sehr kluge und vorausblickende Ent­scheidung getroffen, die im Atomsperrgesetz gegipfelt hat. Viele Länder, die jetzt müh­sam versuchen, einen Ausstieg aus der Atomenergie zu bewerkstelligen, beneiden uns sehr um dieses Gesetz. Andere wiederum sind der Meinung, dass in Wirklichkeit in der Atomkraft auch eine Alternative für das Problem des Klimaschutzes, der Treibhausgas­belastungen liegt, wobei uns natürlich auch in Österreich klar ist: Nein, das ist ganz und gar keine Alternative!

 


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