Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 71

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Steuerungsinstrumente einsetzen könnte, indem man etwa für Studien, die überlaufen sind, höhere Gebühren verlangt als für Studien, die weniger frequentiert sind und auch bessere Zukunftsperspektiven bieten. Im Gegensatz zur polemischen Forderung der bloßen Abschaffung der Studiengebühren handelt es sich dabei um einen konstrukti­ven Ansatz der Weiterentwicklung und Verbesserung der Studiengebühren.

Sehen Sie: Das verstehe ich unter Sachpolitik! (Beifall bei der ÖVP.)

13.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1/A dem Wissenschaftsausschuss zu.

13.34.545. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird (37/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.35.18

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode über diesen Antrag bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst. Ich gehe daher davon aus, dass bezüglich dieses Antrags inhaltlich, dass nämlich auch das Parlament über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes informiert wird, keine Bedenken bestehen und dem auch grundsätzlich weiterhin zugestimmt wird.

Warum habe ich diesen Antrag wieder eingebracht? – Aus mehreren Gründen. Auf der einen Seite halte ich es für absolut notwendig – und das gilt ja auch für andere Rechts­bereiche –, dass Abgeordnete dieses Hauses über Materien, über die sie zu befinden haben, auch ausreichend informiert werden. Derzeit sieht beim Produktpirateriegesetz die rechtliche Situation so aus, dass zwar die Europäische Kommission über die Voll­ziehung informiert wird, aber nicht der österreichische Bundesrat und nicht der österrei­chische Nationalrat. Ich glaube daher, dass es notwendig ist, eine derartige Regelung einzuführen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich das auch für andere Rechtsmaterien für notwendig erachte, beispielsweise auch beim Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetz.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der derzeitigen Rechts­lage bekommt das Hohe Haus keinen Bericht zur Lebensmittelsicherheit, keinen Be­richt zur Vollziehung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Auch hier haben wir einen Reformbedarf. Das gilt natürlich auch für die so genannten Rechtsmaterien des agrarischen Betriebsmittelrechts, also für jene Rechtsmaterien, die entlang der Lebensmittelkette Anwendung finden.

Warum glaube ich, dass dieser Bericht gerade für dieses Gesetz so notwendig ist?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme im Bereich der Produktpirate­rie nehmen weltweit und europaweit zu. Ich erinnere an die Aktion der Europäischen


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