Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 75

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

problematisch stellt sich das dann bei der Medikamentenproduktion beziehungsweise Nahrungsmittelproduktion dar. Ebenfalls angeführt wurde im Antrag die damit einher­gehende gesundheitliche Gefährdung der Konsumenten und Konsumentinnen.

Der Handel mit illegalen Waren boomt, die Zahl der an den EU-Grenzen konfiszierten Fälschungen ist innerhalb von sechs Jahren um über 1 000 Prozent gestiegen. Dieser ansteigende Trend ist weltweit zu beobachten. Das liegt natürlich einerseits an den verbesserten Aufdeckungsraten – die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden in den letzten Jahren nachgebessert beziehungsweise geschaffen –, andererseits besteht aber auch kein Zweifel an der Verschlechterung der Situation, das heißt, es besteht kein Zweifel daran, dass immer mehr illegale Waren produziert werden.

Erwähnenswert scheint mir in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Produktion der Fälschungen sich nicht mehr allein auf den asiatischen Raum beschränkt, obwohl die­se natürlich den Großteil ausmacht, sondern dass auch in Europa ein sehr gut organi­siertes Produktions- und Vertriebsnetzwerk entstanden ist und sich weiter entwickeln wird.

Besonders wichtig ist, dass Firmen ihre Produkte stärker sichern. Dazu gibt es diverse Maßnahmen – Mikrochips, Hologramme, Sicherheitsetiketten et cetera. Dies hat einer­seits den Vorteil, dass eine schnellere und eindeutigere Überprüfung der Echtheit der Produktion gewährleistet ist, andererseits verteuert es auch die Fälschung beziehungs­weise die illegale Herstellung der Produkte und führt so zu einer größeren Unrentabili­tät der Produktion von Fälschungen.

Es liegt selbstverständlich in unserer Verantwortung als Politikerinnen und Politiker, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und sämtliche Kontrollmechanismen auszuschöpfen, die sich bieten. Der vorliegende Initiativantrag und die damit einherge­hende gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht ist sicher ein sehr wichtiger Schritt dazu. Er wurde ja bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode als Vier-Parteien-Entschließungsantrag eingebracht und auch einstimmig beschlossen.

Wesentlich neben diesem Bericht sind sicherlich weitere Maßnahmen zur Optimierung der gewerblichen Schutzrechte innerhalb der EU sowie auch die Förderung der ge­werblichen Schutzrechte auf internationaler Ebene, einheitliche Richtlinien zur weiteren Verbesserung der Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen und eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um die Konsumenten und Konsumentinnen verstärkt über diese Problematik aufzuklären.

Zustimmen möchte ich Kollegem Mayer in dem Punkt, dass wir auf gar keinen Fall Konsumentinnen und Konsumenten kriminalisieren wollen, die unwissentlich gefälschte Waren erwerben.

Weiters sehe ich auch durchaus die Problematik der nicht gewährleisteten sozialen Standards bei der Produktion der Fälschungen. – Leider Gottes sind die sozialen Stan­dards auch bei der Produktion von legalen Produkten nicht gewährleistet. Da könnte man auch noch jede Menge Nachbesserungen leisten.

Was meiner Ansicht nach auf alle Fälle klar ist, ist, dass wir eine globale Strategie brauchen, damit wir diesem Betrug, der sowohl volkswirtschaftlich als auch konsumen­tenpolitisch enormen Schaden anrichtet, endlich Einhalt gebieten können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

13.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vilims­ky. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite