Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 111

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.58.06

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich verstehe die Grundintention des Antrages, ich glaube auch, dass – wenig überraschend – das IG-L einige Bereiche beinhaltet, an denen man durchaus Verbesserungen anbringen kann. Das haben wir bereits in der letzten GP gesagt, hatten hier auch konkrete Vor­stellungen dazu.

Zu den zwei konkret vorgeschlagenen Änderungen, die hier zur Debatte stehen, ist zu sagen: Es ist so, dass uns die Erste gut gefällt – da geht es, glaube ich, um das Ein­spruchsrecht des Verkehrsministers –, also eine Art Vetorecht gegen Fahrverbote. Die­se Art Vetorecht haben wir auch in der letzten GP kritisiert, daran hat sich nichts geän­dert.

Beim zweiten Bereich verstehe ich vielleicht die Intention, die dahinter steckt, aber so, wie ich das jetzt gelesen habe und wie ich das sehe, würde diese Bestimmung in der Praxis zum Beispiel dazu führen, dass, wenn in einem Sanierungsgebiet eine Fernwär­meanlage aufgebaut werden soll – die natürlich Emissionen hat, gleichzeitig aber we­sentlich mehr Emissionen reduziert, weil sie effizienter ist, weil sie bessere Filteranla­gen hat –, diese nicht genehmigt werden dürfte, weil Reduktionspotenziale bei einzel­nen Anlagen, bei einzelnen Projekten oder bei einzelnen Sanierungen nicht angerech­net werden dürften. – Das heißt, in diesem Bereich wäre das zum Beispiel etwas, was wir, so glaube ich, alle wollen, alle gut fänden, was auch sehr gut wäre. Das wäre aber laut UVP dann nicht zulässig!

Die Intention dahinter verstehe ich. Es geht darum, dass man nicht einfach sagt: Egal, wie die Luftsituation, wie schlecht die Luft ist, Hauptsache wir können noch mehr Be­triebe ansiedeln! Das verstehe ich, das wollen wir auch nicht. Dennoch muss es auch in Sanierungsgebieten möglich sein, neue Betriebe oder neue Anlagen in Betrieb zu nehmen. Das geht ja oft Hand in Hand mit der Schließung von alten, weniger effizien­ten Anlagen. Worum es geht, ist ein Plan für dieses Sanierungsgebiet, um dort die Luft­situation auch tatsächlich und nachprüfbar zu verbessern. Und da dürfen neue Anlagen dann diese Ziele und diese Wege eben nicht konterkarieren.

Ich habe Ihnen ein Beispiel gebracht, was nach diesem Gesetz nicht erlaubt wäre, ob­wohl wir das alle wollen. Schauen wir uns das im Ausschuss genau an, schauen wir gemeinsam, dass wir ein gutes Gesetz zusammenbringen und wie wir das IG-L ver­bessern können, damit wir die Luftsituation in Österreich verbessern und all die Ziele, Gesundheit et cetera auch erfüllen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hörl zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.00.58

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Seit ein paar Wochen habe ich die Ehre, Tirol hier im Nationalrat vertreten zu dürfen. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, warum ich nach wie vor noch zu überraschen bin, in erster Linie von den teilweise haarsträubenden Forde­rungen und Ideen der grünen Fraktion. Den ersten Teil Ihres Antrages, liebe Frau Ab­geordnete, liebe Frau Präsidentin Glawischnig, kann ich ja noch nachvollziehen. Den Ländern wieder mehr Kompetenzen in Verkehrsfragen zu geben, ihnen mehr Entschei­dungsspielraum zu erteilen, das ist aus der Sicht meines Bundeslandes durchaus posi­tiv, allerdings muss man doch auch sehr aufpassen, dass die Wirtschaft auf nationaler


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