Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 122

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gefühl der Abgeordneten, um das Hohe Haus, um das Parlament, um die Demokratie geht – und alles dafür tut, dass diese demokratische Qualität möglich ist und die Rah­menbedingungen dafür geeignet sind.

Wir hatten auch gerade Debatten, was die Einhaltung der 24-Stunden-Frist betrifft. Bei all diesen Dingen muss man sich – sollte es diese geplante Regierung geben – bemü­hen, was dann den Umgang mit den Oppositionsfraktionen betrifft, dass sie rechtzeitig ausgiebig Zeit haben, ihre Kritik einzubringen, damit wir uns mit dieser Kritik auseinan­der setzen können. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn Sie es geschickt machen und eine gute Idee haben oder eine gute Initiative star­ten wollen, dann bringen Sie sie nicht nur für das Publikum und für die Galerie ein, son­dern rechtzeitig. Ich schaue jetzt die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP an: Viel­leicht können wir das, sollte es zu dieser Regierung kommen, dann einfließen lassen. Wenn gute Ideen von diesen drei Oppositionsparteien kommen, kann man sie einflie­ßen lassen. (Abg. Scheibner: Wir sind es! Wir kennen euch schon zu lange!)

Ich weiß, es müssen sich so manche von Ihnen etwas umstellen und umgewöhnen. Das war jetzt so ein bisschen eine Art absolute Regierungsmehrheit, die Sie da gerade gehabt haben. Dem hat der Wähler am 1. Oktober ein Ende bereitet. Jetzt heißt es umdenken; jetzt heißt es sich umgewöhnen; jetzt heißt es mehr Demokratie wagen, wie Willy Brandt gesagt hat. – Das ist, denke ich, eine Parole, zu der wir uns hier wirk­lich vollinhaltlich bekennen wollen und bekennen können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Fekter zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.41.45

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Kollege Cap! Mir gefällt es nicht, wenn Sie dieses „Spiel“ hier im Hohen Haus erwähnen. Wir betrachten das nämlich nicht als Spiel, sondern uns ist diese De­batte ernst. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap. Ruf bei der SPÖ: Das ist aber neu!) Wir wollen natürlich auch geschäftsordnungsmäßig darüber diskutieren, was man vielleicht verbessern kann, was man spannender gestalten kann (Abg. Dr. Cap: Demokrati­scher!), was in Wirklichkeit im Hinblick auf den Ablauf unserer Arbeit hier optimiert wer­den kann.

Unsere Geschäftsordnung kennt eine Fülle von Minderheitsrechten. Wir haben einen sehr ausgeprägten Minderheits- und Kontrollrechtsparlamentarismus. Ich möchte das heute einmal darstellen, damit sich in den parlamentarischen Protokollen irgendwann einmal findet, welche Minderheitsrechte wir haben.

Ein Abgeordneter oder ein Ausschussmitglied kann mündliche Anfragen, Zusatzanfra­gen stellen, getrennte Abstimmungen und Stimmenauszählung verlangen, Wortmel­dungen zur Geschäftsordnung machen, Einwendungen gegen die Tagesordnung ein­bringen. Er hat ein Rederecht – zweimal pro Debatte. (Abg. Mayerhofer: Rederecht!) Weitere Rechte sind die Überreichung von Petitionen, Verlangen einer aktuellen Aus­sprache, Verlangen der Behandlung eines Vorhabens im EU-Unterausschuss und das Einbringen von Abänderungsanträgen, unselbständiger Entschließungsanträge. Das kann ein Abgeordneter allein.

Das Recht von fünf Abgeordneten ist es zum Beispiel, eine schriftliche Anfrage zu stel­len, Dringliche Anfragen einzubringen, Dringliche Anträge zu stellen, eine Aktuelle Stunde zu gestalten, weiters die Einberufung von Kurzdebatten über Anfragebeantwor­tungen und Fristsetzungen sowie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen,


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