gefühl der Abgeordneten, um das Hohe Haus, um das Parlament, um die Demokratie
geht – und alles dafür tut, dass diese demokratische Qualität
möglich ist und die Rahmenbedingungen dafür geeignet sind.
Wir hatten auch
gerade Debatten, was die Einhaltung der 24-Stunden-Frist betrifft. Bei all
diesen Dingen muss man sich – sollte es diese geplante Regierung
geben – bemühen, was dann den Umgang mit den Oppositionsfraktionen
betrifft, dass sie rechtzeitig ausgiebig Zeit haben, ihre Kritik einzubringen,
damit wir uns mit dieser Kritik auseinander setzen können. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Wenn Sie es
geschickt machen und eine gute Idee haben oder eine gute Initiative starten
wollen, dann bringen Sie sie nicht nur für das Publikum und für die
Galerie ein, sondern rechtzeitig. Ich schaue jetzt die Kolleginnen
und Kollegen von der ÖVP an: Vielleicht können wir das, sollte
es zu dieser Regierung kommen, dann einfließen lassen. Wenn gute Ideen
von diesen drei Oppositionsparteien kommen, kann man sie einfließen
lassen. (Abg. Scheibner: Wir sind es! Wir kennen euch schon zu lange!)
Ich weiß,
es müssen sich so manche von Ihnen etwas umstellen und umgewöhnen.
Das war jetzt so ein bisschen eine Art absolute Regierungsmehrheit, die Sie da
gerade gehabt haben. Dem hat der Wähler am 1. Oktober ein Ende
bereitet. Jetzt heißt es umdenken; jetzt heißt es sich
umgewöhnen; jetzt heißt es mehr Demokratie wagen, wie Willy Brandt
gesagt hat. – Das ist, denke ich, eine Parole, zu der wir uns hier
wirklich vollinhaltlich bekennen wollen und bekennen können. (Beifall
bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
16.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.41
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
(ÖVP): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Werter Herr Kollege Cap! Mir gefällt es nicht, wenn
Sie dieses „Spiel“ hier im Hohen Haus erwähnen. Wir betrachten
das nämlich nicht als Spiel, sondern uns ist diese Debatte ernst. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap. – Ruf bei der SPÖ: Das ist aber neu!) Wir
wollen natürlich auch geschäftsordnungsmäßig
darüber diskutieren, was man vielleicht verbessern kann, was man
spannender gestalten kann (Abg. Dr. Cap: Demokratischer!), was in Wirklichkeit im Hinblick auf den
Ablauf unserer Arbeit hier optimiert werden kann.
Unsere Geschäftsordnung
kennt eine Fülle von Minderheitsrechten. Wir haben einen sehr
ausgeprägten Minderheits- und Kontrollrechtsparlamentarismus. Ich
möchte das heute einmal darstellen, damit sich in den parlamentarischen
Protokollen irgendwann einmal findet, welche Minderheitsrechte wir haben.
Ein Abgeordneter oder ein Ausschussmitglied
kann mündliche Anfragen, Zusatzanfragen stellen, getrennte
Abstimmungen und Stimmenauszählung verlangen, Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
machen, Einwendungen gegen die Tagesordnung einbringen. Er hat ein
Rederecht – zweimal pro Debatte. (Abg. Mayerhofer:
Rederecht!) Weitere Rechte sind
die Überreichung von Petitionen, Verlangen einer aktuellen Aussprache,
Verlangen der Behandlung eines Vorhabens im EU-Unterausschuss und das
Einbringen von Abänderungsanträgen, unselbständiger
Entschließungsanträge. – Das kann ein Abgeordneter allein.
Das Recht von fünf Abgeordneten ist es zum Beispiel, eine schriftliche Anfrage zu stellen, Dringliche Anfragen einzubringen, Dringliche Anträge zu stellen, eine Aktuelle Stunde zu gestalten, weiters die Einberufung von Kurzdebatten über Anfragebeantwortungen und Fristsetzungen sowie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen,
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