oder das
Verlangen einer Debatte über eine Erklärung von Regierungsmitgliedern,
sowie das Stellen von Initiativanträgen,
Entschließungsanträgen, Misstrauensanträgen und
Abänderungsanträgen.
Das Recht von
20 Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es, eine
Sondersitzung pro Jahr zu verlangen, die Durchführung von
Sonderprüfungen durch den Rechnungshof zu verlangen, die Durchführung
einer namentlichen Abstimmung sowie die Verlesung des amtlichen Protokolls am
Schluss der Sitzung zu verlangen. (Rufe
bei der FPÖ: Danke, Frau Fekter! Danke! Rederecht! – Rufe bei der SPÖ: Seminararbeit!)
Das Recht eines Fünftels
der Abgeordneten ist die Vertagung der Abstimmung eines Misstrauensantrages
sowie eines Antrages auf Auflösung des Nationalrates.
Das Recht eines Viertels
der Abgeordneten ist die Einsetzung des Rechnungshof-Unterausschusses,
betrifft Sonderprüfungen eines bestimmten Vorganges, sowie das Verlangen
der Behandlung eines Vorhabens im EU-Hauptausschuss.
Das Recht eines Viertels
der Ausschussmitglieder ist speziell die Einberufung des Ständigen
Unterausschusses betreffend Staatspolizei und Heeresnachrichtendienst.
Ein Drittel
der Abgeordneten kann eine Sondertagung einberufen und Gesetze beim Verfassungsgerichtshof
anfechten.
Zu den Mehrheitsrechten (Abg. Öllinger: Das
sind aber keine Minderheitsrechte, die Mehrheitsrechte!): All das, was ich
jetzt in Fülle vorgelesen habe, sind Rechte einer Minderheit der
Abgeordneten – also so wenig ist das nicht, was der Unmut der Abgeordneten
über diese lange Liste ja gezeigt hat. (Abg.
Öllinger: Sie haben das falsch
verstanden!)
Mehrheitsrechte sind in unserer Geschäftsordnung noch die Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen, der Beschluss einer Ministeranklage, der
Beschluss eines Misstrauensvotums, der Zitationsbeschluss – das
heißt, wenn wir ein Regierungsmitglied hier haben wollen –,
die Durchführung von parlamentarischen Enqueten und die Einsetzung
von Enquetekommissionen.
Ich habe das
deshalb erwähnt, weil daraus ersichtlich ist, dass eine Hierarchie
in den Aktivitäten im Hinblick darauf besteht, was ein Einzelner
kann, was mehrere können und was die Mehrheit kann. Diese Hierarchie ist
in den Kontrollrechten ausgewogen, und diese Ausgewogenheit soll nicht durch ein
einzelnes Instrument, das sozusagen vom Mehrheitsbeschluss zu den
Minderheitsbeschlüssen wandert, geändert werden. – Wir halten die geltende Rechtslage
eigentlich für gut und ausreichend. (Beifall bei der ÖVP.)
16.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.46
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne hätte ich mir natürlich noch angehört, was die anderen Fraktionen sagen. Aber ich bin sicher, so etwas wie die Rede der Abgeordneten Fekter werde ich nicht mehr erleben. (Heiterkeit bei den Grünen und der FPÖ.)
Das hat schon etwas für sich, Frau Abgeordnete Fekter,
dass Sie sich trauen, hier am Rednerpult das Rederecht von Abgeordneten
explizit als Minderheitsrecht darzustellen. (Abg.
Dr. Fekter: Zwei Mal pro
Debatte!) Danke, Frau Abgeordnete Fekter! Ich falle auf die Knie vor Ihnen,
weil ich hier reden darf. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten
der SPÖ.)
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