Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 123

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oder das Verlangen einer Debatte über eine Erklärung von Regierungsmitgliedern, so­wie das Stellen von Initiativanträgen, Entschließungsanträgen, Misstrauensanträgen und Abänderungsanträgen.

Das Recht von 20 Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es, eine Sondersitzung pro Jahr zu verlangen, die Durchführung von Sonderprüfungen durch den Rechnungshof zu verlangen, die Durchführung einer namentlichen Abstimmung sowie die Verlesung des amtlichen Protokolls am Schluss der Sitzung zu verlangen. (Rufe bei der FPÖ: Danke, Frau Fekter! Danke! Rederecht! Rufe bei der SPÖ: Semi­nararbeit!)

Das Recht eines Fünftels der Abgeordneten ist die Vertagung der Abstimmung eines Misstrauensantrages sowie eines Antrages auf Auflösung des Nationalrates.

Das Recht eines Viertels der Abgeordneten ist die Einsetzung des Rechnungshof-Un­terausschusses, betrifft Sonderprüfungen eines bestimmten Vorganges, sowie das Verlangen der Behandlung eines Vorhabens im EU-Hauptausschuss.

Das Recht eines Viertels der Ausschussmitglieder ist speziell die Einberufung des Ständigen Unterausschusses betreffend Staatspolizei und Heeresnachrichtendienst.

Ein Drittel der Abgeordneten kann eine Sondertagung einberufen und Gesetze beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Zu den Mehrheitsrechten (Abg. Öllinger: Das sind aber keine Minderheitsrechte, die Mehrheitsrechte!): All das, was ich jetzt in Fülle vorgelesen habe, sind Rechte einer Minderheit der Abgeordneten – also so wenig ist das nicht, was der Unmut der Abge­ordneten über diese lange Liste ja gezeigt hat. (Abg. Öllinger: Sie haben das falsch verstanden!)

Mehrheitsrechte sind in unserer Geschäftsordnung noch die Einsetzung von Untersu­chungsausschüssen, der Beschluss einer Ministeranklage, der Beschluss eines Miss­trauensvotums, der Zitationsbeschluss – das heißt, wenn wir ein Regierungsmitglied hier haben wollen –, die Durchführung von parlamentarischen Enqueten und die Ein­setzung von Enquetekommissionen.

Ich habe das deshalb erwähnt, weil daraus ersichtlich ist, dass eine Hierarchie in den Aktivitäten im Hinblick darauf besteht, was ein Einzelner kann, was mehrere können und was die Mehrheit kann. Diese Hierarchie ist in den Kontrollrechten ausgewogen, und diese Ausgewogenheit soll nicht durch ein einzelnes Instrument, das sozusagen vom Mehrheitsbeschluss zu den Minderheitsbeschlüssen wandert, geändert werden. Wir halten die geltende Rechtslage eigentlich für gut und ausreichend. (Beifall bei der ÖVP.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllin­ger zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.46.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne hätte ich mir natürlich noch angehört, was die anderen Fraktionen sagen. Aber ich bin sicher, so etwas wie die Rede der Abgeordneten Fekter werde ich nicht mehr erleben. (Heiterkeit bei den Grünen und der FPÖ.)

Das hat schon etwas für sich, Frau Abgeordnete Fekter, dass Sie sich trauen, hier am Rednerpult das Rederecht von Abgeordneten explizit als Minderheitsrecht darzustellen. (Abg. Dr. Fekter: Zwei Mal pro Debatte!) Danke, Frau Abgeordnete Fekter! Ich falle auf die Knie vor Ihnen, weil ich hier reden darf. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

 


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