Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 128

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zeigen, die sind alle zurückgelegt worden; kein Gerichtsverfahren, keine Hinweise auf negative Dinge. Trotzdem gibt es den Untersuchungsausschuss, keine Frage.

Nur, Herr Kollege Cap, Sie haben gesagt: Minderheitsrechte!, und auch Kollege Kogler hat gesagt: Minderheitsrechte! – Und dann gibt es dort den Antrag einer Minderheit, zwar einer Regierungspartei, aber einer Minderheit in diesem Ausschuss, den Rech­nungshofpräsidenten zu laden, also jenen, der im Zuge von drei Berichten wahrschein­lich besser als wir alle – die Mitglieder in diesem Ausschuss haben Akteneinsicht, aber trotzdem: besser als wir alle – dieses Verfahren kennt, denn da ist dreimal wochenlang geprüft worden, aber die Mehrheit in diesem Ausschuss sagt nein zu diesem Antrag, den Rechnungshofpräsidenten zu laden.

Herr Kollege Cap, Herr Kollege Kogler: Sind das die Vorboten, Herr Kollege Cap, für die positiven Minderheitsrechte in der Zukunft? – Herr Kollege Stadler, ich glaube, die­ser Vertrauensvorschuss war hier verfehlt. (Abg. Öllinger: Wenn der Antrag von Ihnen unterstützt wird, können Sie das machen!) Nein, es wird genau wieder in die Richtung gehen, die wir aus den neunziger Jahren kennen: Wo es eine Mehrheit gibt – egal, ob das jetzt Regierung oder Opposition ist –, wer die Mehrheit hat, bestimmt! (Abg. Öllin­ger: Nein! Nein! Das steht nicht im Antrag drinnen, wirklich nicht!) – So zeigen Sie das vor. Insofern gebe ich Ihnen Recht: So, wie Sie in den beiden Untersuchungsaus­schüssen agieren, das sind wirklich die Vorboten, aber die schlechten Vorboten für die Zukunft!

Und ich sage Ihnen persönlich: Ich bin dafür, dass die Einsetzung von Untersuchungs­ausschüssen ein Minderheitsrecht wird. Ich war in der Opposition immer dafür, ich war es auch in der Regierung – lesen Sie die Protokolle im Verfassungskonvent nach: Ich bin dafür! Man muss aber auch Kriterien für die Einsetzung festlegen – ob das eine zahlenmäßige Beschränkung ist, ob man es daran setzt, dass es Gerichtsverfahren gegeben hat (Abg. Öllinger: Aber wirklich nicht!), dass es also wirklich konkrete auch strafrechtliche Verdächtigungen mit einem politischen Hintergrund gibt, darüber kann man diskutieren.

Eines nämlich sollten wir vermeiden, Herr Kollege Öllinger: dass dieses wichtige Kon­trollinstrument des Parlaments (Abg. Öllinger: Benutzt wird!) sich so abschleift wie an­dere wichtige Kontrollinstrumente. (Abg. Öllinger: Sie wollen, dass es nicht benutzt wird!) Nein, ganz im Gegenteil, sondern ich möchte, dass es sich nicht abschleift (Abg. Öllinger: Es ist unter Ihrer Regierung nie benützt worden!) so wie die Sondersitzun­gen, wie die Dringlichen Anfragen und sogar die Misstrauensanträge.

Ich gebe schon zu, Kollege Öllinger, auch dadurch, dass die SPÖ halt qualitativ diese Instrumente nicht entsprechend ausbauen konnte, aber eben auch durch die Quantität des Einbringens hat letztlich die Schärfe dieser Kontrollinstrumente gelitten.

Deshalb ja zu der Frage Ausgestaltung als Minderheitsrecht – aber wirklich sinnvoll und dort, wo es auch notwendig ist. (Abg. Öllinger: Lesen Sie unseren Antrag!) Aber, Herr Kollege Öllinger, keine Schalmeienklänge, und sagen Sie nicht, wir machen alles besser, denn: Sie haben jetzt die Mehrheit, Sie könnten zeigen, dass man es besser macht und auch wirklich der Minderheit entsprechend diese Rechte geben kann, Sie tun aber in der Praxis genau das Gegenteil! (Beifall beim BZÖ.)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: In 2 Minuten den zu berichtigenden und dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.

 


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