17.04
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Scheibner hat behauptet, dass der Untersuchungsausschuss zum Thema Bankenaufsicht nicht die politische Verantwortung für den Bankenskandal BAWAG überprüft. – Das ist nicht richtig!
Ich berichtige tatsächlich: Schon im Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist laut Antragstellung, die dieses Plenum mit Mehrheit beschlossen hat, ausdrücklich die Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit beinhaltet.
Abgeordneter Scheibner hat weiters behauptet, dass wir reihenweise in diesem Ausschuss mit Mehrheit die Banken vorladen. – Das ist nicht richtig!
Ich berichtige tatsächlich: Wir laden gemeinsam – übrigens bisher immer einvernehmlich, das heißt mit Zustimmung aller Fraktionen – jene Auskunftspersonen, die uns Aufklärung darüber geben können, wie es zu dem Versagen der entsprechenden Institutionen der Aufsicht kommen konnte und wie die politische Verantwortung dafür dasteht. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
17.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.05
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Frage der Minderheitsrechte gibt es ja seit Längerem, und ich glaube, da wird auch eindeutig von unserer Fraktion Verbesserungsbedarf geortet, und es sind ja in der Vergangenheit auch immer wieder Anträge dazu eingebracht worden.
Die Wortmeldung von Kollegin
Fekter ist ja eindeutig kommentiert worden. Ich denke, eine Aufzählung der
Geschäftsordnung reicht nicht aus, sondern ich kann das nur als
Eröffnung der Diskussion betrachten, die ja dann folgen muss (Abg. Öllinger: Sie sind eine
Optimistin!), wo einmal eine Bestandsaufnahme gemacht wird.
Was die
Kontrollauffassung, die heute hier schon angesprochen wurde, betrifft, so
möchte ich zu der Frage, wie sich die Sozialdemokraten dazu verhalten, nur
ganz kurz darauf verweisen, dass Wien als erstes Bundesland im Jahr 2001
die Möglichkeit, eine Kontrollkommission einzusetzen, für
Minderheitsfraktionen geschaffen hat (Abg.
Dr. Fekter: Mit einem Haufen Restriktionen!), und das hat sich
ja auch bestens bewährt. Seit 2001 gibt es diese Möglichkeit,
und das hat sich, denke ich, sehr, sehr gut bewährt. (Abg. Dr. Fekter:
Wie viele Untersuchungsausschüsse gab es denn?)
Es hat mehrere
gegeben. In einem bin ich 2001 selbst noch gesessen, das war damals der zu den
Flächenwidmungen. Und es hat nachfolgend noch eine Reihe von anderen
gegeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, wir sind
uns grundsätzlich mit den Antragstellern einig: Ein Mehr an Demokratie,
ein Mehr an Kontrolle ist wichtig und wird dem Parlamentarismus ganz sicher
mehr Dynamik und mehr Ansehen bringen.
Ich möchte aber
noch ganz kurz dazu anmerken, dass bei einer Änderung der Geschäftsordnung,
wozu es ja einer qualifizierten Mehrheit hier in diesem Haus bedarf, eine Reihe
von Punkten andiskutiert werden muss. Mir fallen nur zwei Punkte, zwei
Überlegungen ein, die mir besonders wichtig sind: Das eine ist eine
Kontrolle in Bezug auf Anfragebeantwortungen. Es geht also um die Frage, wie
gewährleistet werden kann, dass Regierungsmitglieder ihrer gesetzlichen
Verpflichtung auch nachkommen und tatsächlich Antworten geben. Das ist,
glaube ich, ein Punkt, den man sich ansehen muss.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite