Artikel 9 entfällt.
Artikel 10 entfällt.“
*****
Darüber hinaus bringen wir das Verlangen auf eine getrennte Abstimmung ein.
Wir werden dann ja sehen, wie sich jeder von Ihnen in
dieser getrennten Abstimmung verhält. Wenn Sie es ernst meinen, stimmen
Sie diesen Dingen zu. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer.)
9.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Kickl eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Kickl, Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das
Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadenge-setz, das Verbrechensopfergesetz,
das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden
(Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007)
(12 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (19 d.B.)
Der Nationalrat wolle
in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So-zialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfür-sorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Impfschadengesetz, das Verbre-chensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965
und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden
(Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007)
(12 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (19 d.B.), wird wie
folgt geändert:
1. In Artikel 1
entfällt in Z 6 der § 630 Abs. 3.
2. In Artikel 2
entfällt in Z 6 der § 316 Abs. 3.
3. In Artikel 3 entfällt in Z 6 der § 306 Abs.
3.
4. Artikel 4
entfällt.
5. Artikel 5
entfällt.
6. Artikel 6
entfällt.
7. Artikel 7
entfällt.
8. Artikel 8
entfällt.
9. Artikel 9
entfällt.
10. Artikel 10
entfällt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite