Begründung
Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 29. November 2006,
4/E (XIII. GP), die Bundesregierung ersucht, umgehend eine Gesetzesvorlage
zu übermitteln, mit der die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner
2007 folgendermaßen erhöht werden:
„Die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 ASVG werden
wie folgt festgesetzt:
lit. a) aa)
.1 091,14
€
lit. a) bb)
726,--
€“
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Sozialrechts Änderungsgesetzes
2007 soll der genannten Entschließung Rechnung getragen werden, wobei
aber gleichzeitig der Antrag 27/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing.
Peter Westenthaler, Kol-leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine So-zialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür-sorgegesetz, das
Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz,
das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert
werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 2. SRÄG
2006) in der Fassung des Ausschussberichtes (8 d.B.), welcher am
29.11.2006 vom Nationalrat in dritter Lesung angenommen und am 13.12.2006 im
Bundesrat beschlossen wurde, keinen Einspruch zu erheben, mit dem Inhalt, allen
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Jänner 2007
Anspruch auf eine oder mehrere monatlich wiederkehrende Geldleistungen haben,
allen Ver-sorgungsberechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland,
die im Februar 2007 eine vom Einkommen abhängige Leistung oder eine
einkommensabhängige Zu-satzleistung haben, eine Einmalzahlung zukommen zu
lassen, zu Ungunsten der Ausgleichszulagenbezieher, sie sollen auf Grund der
außertourlichen Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze von
der Einmalzahlung für das
Jahr 2007 ausgenommen werden, abgeändert werden soll.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Herr Kollege Kickl, wenn bei Ihnen so viel entfällt, müssen Sie aufpassen, dass dann von Ihrer Politik noch etwas überbleibt! Ich befasse mich damit jetzt nicht sehr ausgiebig, weil diese Ausführungen nicht dazu dienen, sich damit zu befassen.
Es geht heute um die Erhöhung der Ausgleichszulage. Herr Kollege Öllinger, Sie haben Kritik an Frau Ministerin Haubner und an der Regierung geübt. Ich darf Ihnen schon sagen, dass wir vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2006 die Ausgleichszulage in Österreich für Alleinstehende um 101 €, also um 17 Prozent (Abg. Öllinger: Hören Sie mir auf!), und für Verheiratete um 25 Prozent erhöht haben (Abg. Öllinger: Sie haben da gar nichts gemacht! – Abg. Broukal: 17 Prozent ist unter der Inflationsrate, Herr Westenthaler!), mit dem Ergebnis, dass es in Österreich schon vor dem heutigen Beschluss die dritthöchste Mindestpension in Europa gibt. Das lässt sich zeigen und ist ein Erfolg – und es ist auch gut so, dass wir das gemacht haben! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
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