dieses
skandalösen und verfassungsrechtswidrigen Erlasses beharrt. So hat sie
etwa noch am 30.11.2006 über ihren Pressesprecher ausrichten lassen:
„Solange das BZÖ in der Regierung ist, wird dieser Erlass nicht
geändert". Außerdem hätte es nur deshalb Verschiebungen
bei den Bewilligungen gegeben, weil die Antragsteller alle „Unterlagen
nicht rechtzeitig beisammen" hätten (APA 29.11.06). Der Umstand, dass
der Gesetzgeber nun ans Werk gehen und eine Novelle zum
Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vorlegen
muss, um den unhaltbaren Zustand zu beheben, ist bezeichnend für die
dahinterstehende Gesinnung von Frau Bundesministerin Haubner, die noch im
Dezember im Zusammenhang mit betroffenen Babys davon sprach, sie wolle auf
keinen Fall „Sozialtouristen alimentieren“ (Standard, 6.12., S.7)
und „so genannte Schattenkinder“ verhindern (APA, 13.12.06).
Kinder von
rechtmäßig in Österreich lebenden AusländerInnen sind Frau
Bundesministerin Haubner weniger wert als andere. Sie sollen sich monatelang im Behördendschungel um die
Ausstellung einer NAG–Karte bemühen müssen und während
dieser Zeit keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Nicht selten sind
alleinerziehende Mütter betroffen, also Menschen, für die Familienbeihilfe
und Kinderbetreuungsgeld existenzbegründend sind. Häufig kommt es
gleichzeitig im Falle von AlleinerzieherInnen zum Verlust des
Sozialversicherungsschutzes nach Auslaufen des Wochengeldbezuges. Mütter
mit Kindern ohne Sozialversicherungsschutz sind wohl die übelste
Konsequenz dieses Erlasses. Nach Angaben von Hilfsorganisationen stehen bereits
zahlreiche Betroffene in Gefahr, delogiert zu werden, weil laufende Mietkosten
nicht bestritten werden können.
All das hat die
Sozialministerin nicht interessiert. Unter diesen Voraussetzungen kann der
Nationalrat kein Vertrauen mehr in die – sei es auch nur interimistische –
Amtsführung von Frau Bundesministerin Haubner haben.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Der
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen
versagt.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.
11.21
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr erleichtert, dass wir es heute schaffen werden, in relativ kurzer Zeit einen Erlass, den die Frau Noch-Bundesministerin zu verantworten hat, zu reparieren, vor allem die unmenschlichen Auswirkungen dieses Erlasses in den letzten Monaten.
Dieser Erlass hat mit Recht zu großer öffentlicher Empörung geführt, und man erwartet zu Recht von uns, dass wir dafür sorgen, dass diese unmenschliche Regelung zurückgenommen und repariert wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Die ihr selber beschlossen habt!) Dieser Erlass hat nichts anderes bedeutet, als dass Frauen, junge Frauen, die seit vielen Jahren ganz legal in unserem Land leben, hier arbeiten, ihre Steuern zahlen, ein Kind bekommen, auf einmal draufkommen, dass sie kein
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