Wir werden unbeirrt von allen Kampagnen und allen Anwürfen auf das Rationale hinweisen. Der Sozialstaat kann nur überleben, wenn er den Staatsbürgern vorbehalten bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
12.29
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Keck – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) – 4 Minuten.
12.30
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Die Emotionen gehen hoch – daher auch der Versprecher –, aber man muss auch sagen, seit sieben Jahren trägt unser Sozialministerium einen neuen Namen, es heißt „Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz“. – Dieser Name ist die Tafel nicht wert, auf die er geschrieben ist. (Abg. Großruck: Geh, hör auf!)
Es ist nicht das Ministerium, meine Damen und Herren, das
diesen Etikettenschwindel vollbringt, nein, es ist die Ministerin, die diesem
Ministerium vorsteht. (Zwischenruf des
Abg. Mag. Molterer.)
Die Frau Minister beweist gerade in diesen Tagen, dass man unter ihrer Führung weder auf soziale Sicherheit noch auf Schutz der Generationen hoffen darf. Das ist traurig, Frau Minister, denn nicht nur in der SPÖ hat die Sozialpolitik und damit auch die Arbeit dieses Ministeriums einen hohen Stellenwert inne, sondern auch für unsere Bevölkerung ist dieses Ministerium sehr, sehr wichtig.
Nach Sickl – ich glaube, Sie erinnern sich noch an die glücklose Burgbesitzerin – und dann Haupt nimmt dieses Ministerium durch Sie, Frau Ministerin, erneut Schaden. Sie haben sich mit diesem Erlass, den Sie herausgegeben haben, jetzt endgültig als „Unsozialministerin“ profiliert.
Damit Ihnen klar wird, wovon ich
spreche, Frau Minister – weil immer wieder gesagt wird: Wir brauchen
Beispiele! –, es gibt viele Beispiel zu Ihrem Erlass, ich nenne
eines: Ein Kollege, er ist Kroate, ist in Österreich geboren, hat die
Schule besucht und lebt seit knapp 30 Jahren in Österreich. Er geht
hier seiner Arbeit nach und lernt eine Frau kennen. Sie ist ebenfalls Kroatin,
auch in Österreich geboren, lebt hier, arbeitet hier. (Abg. Strache: Warum ist er
noch nicht Staatsbürger? Warum ist er nach 30 Jahren noch nicht
Staatsbürger?) Sie wohnen hier bei uns, und sie freuen sich über
ihr erstes gemeinsames Kind, das sie bekommen werden. (Abg. Strache: Nach
30 Jahren hat er ein Recht, Staatsbürger zu sein! Warum ist er nicht
Staatsbürger?) Beide zahlen verlässlich Steuern, sie sind bei uns
integriert, Kollege Strache, sie sind pflichtbewusst, aber dennoch werden sie
bestraft. (Abg. Strache: Nach 30 Jahren hat dieser Mensch ein Recht auf
Staatsbürgerschaft! – Abg. Dr. Graf: Wahrscheinlich wollte er nicht zum Bundesheer gehen!)
Sie werden diskriminiert und bestraft, nämlich durch Ihren Erlass, Frau Minister, denn Sie haben dafür gesorgt, dass erstens das Kinderbetreuungsgeld erst nach der Vorlage der NAG-Karte ausbezahlt wird – das kann unter Umständen bis zu sechs Monate dauern, weil irgendetwas passieren kann (Abg. Dr. Graf: Die Staatsbürgerschaft beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!) – und dass zweitens – das ist für mich das Größere, das da passiert ist – das neugeborene Kind nicht krankenversichert gewesen wäre. Seine Eltern hätten mit diesem Erlass, wie er gekommen ist, hohe private Arztkosten tragen müssen, wenn sie sich diese überhaupt hätten leisten können.
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