Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 73

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Wir werden unbeirrt von allen Kampagnen und allen Anwürfen auf das Rationale hinweisen. Der Sozialstaat kann nur überleben, wenn er den Staatsbürgern vorbe­halten bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Keck – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) – 4 Minuten.

 


12.30.06

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Die Emotionen gehen hoch – daher auch der Versprecher –, aber man muss auch sagen, seit sieben Jahren trägt unser Sozial­ministerium einen neuen Namen, es heißt „Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz“. – Dieser Name ist die Tafel nicht wert, auf die er geschrieben ist. (Abg. Großruck: Geh, hör auf!)

Es ist nicht das Ministerium, meine Damen und Herren, das diesen Etikettenschwindel vollbringt, nein, es ist die Ministerin, die diesem Ministerium vorsteht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Die Frau Minister beweist gerade in diesen Tagen, dass man unter ihrer Führung weder auf soziale Sicherheit noch auf Schutz der Generationen hoffen darf. Das ist traurig, Frau Minister, denn nicht nur in der SPÖ hat die Sozialpolitik und damit auch die Arbeit dieses Ministeriums einen hohen Stellenwert inne, sondern auch für unsere Bevölkerung ist dieses Ministerium sehr, sehr wichtig.

Nach Sickl – ich glaube, Sie erinnern sich noch an die glücklose Burgbesitzerin – und dann Haupt nimmt dieses Ministerium durch Sie, Frau Ministerin, erneut Schaden. Sie haben sich mit diesem Erlass, den Sie herausgegeben haben, jetzt endgültig als „Unsozialministerin“ profiliert.

Damit Ihnen klar wird, wovon ich spreche, Frau Minister – weil immer wieder gesagt wird: Wir brauchen Beispiele! –, es gibt viele Beispiel zu Ihrem Erlass, ich nenne eines: Ein Kollege, er ist Kroate, ist in Österreich geboren, hat die Schule besucht und lebt seit knapp 30 Jahren in Österreich. Er geht hier seiner Arbeit nach und lernt eine Frau kennen. Sie ist ebenfalls Kroatin, auch in Österreich geboren, lebt hier, arbeitet hier. (Abg. Strache: Warum ist er noch nicht Staatsbürger? Warum ist er nach 30 Jahren noch nicht Staatsbürger?) Sie wohnen hier bei uns, und sie freuen sich über ihr erstes gemeinsames Kind, das sie bekommen werden. (Abg. Strache: Nach 30 Jahren hat er ein Recht, Staatsbürger zu sein! Warum ist er nicht Staatsbürger?) Beide zahlen verlässlich Steuern, sie sind bei uns integriert, Kollege Strache, sie sind pflichtbewusst, aber dennoch werden sie bestraft. (Abg. Strache: Nach 30 Jahren hat dieser Mensch ein Recht auf Staatsbürgerschaft! – Abg. Dr. Graf: Wahrscheinlich wollte er nicht zum Bundesheer gehen!)

Sie werden diskriminiert und bestraft, nämlich durch Ihren Erlass, Frau Minister, denn Sie haben dafür gesorgt, dass erstens das Kinderbetreuungsgeld erst nach der Vorlage der NAG-Karte ausbezahlt wird – das kann unter Umständen bis zu sechs Monate dauern, weil irgendetwas passieren kann (Abg. Dr. Graf: Die Staats­bürger­schaft beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!) – und dass zweitens – das ist für mich das Größere, das da passiert ist – das neugeborene Kind nicht kranken­versichert gewesen wäre. Seine Eltern hätten mit diesem Erlass, wie er gekommen ist, hohe private Arztkosten tragen müssen, wenn sie sich diese überhaupt hätten leisten können.

 


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