Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 106

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Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 15 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.02.558. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 18/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird (14 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der sich zu Wort gemeldet habende Abgeordnete Mag. Kogler kommt nicht zum Aufruf, weil keine Restredezeit für die Grünen mehr vorhanden ist.

Daher gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.03.38

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Die vorliegende Novelle des Emissionszertifikategesetzes gibt es aus zwei wesentlichen Gründen.

Erstens: Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Teile des alten Gesetzes und die dazugehörige Zuteilungsverordnung aufgehoben. Diesem Spruch des Verfassungs­gerichtshofes war zu entsprechen.

Zweitens: Durch diese Novelle wird eine flexible Reserve geschaffen, die es der Industrie und der E-Wirtschaft ermöglicht, durch einen Vorgriff auf die folgende Periode weiter zu wachsen und gleichzeitig CO2-effizienter zu werden.

Drei Gründe waren uns wichtig, drei Fragen standen hinter diesem Gesetz.

Erstens: Ist dieses Gesetz gut für die Umwelt? – Da sagen wir ja. Was den Emissions­handel betrifft, haben wir das zweiteffizienteste System in Europa; das hat uns die Europäische Kommission beschieden. Wir verbessern das, wir senken die Gesamt­emissionen weiter ab und erhöhen die CO2-Effizienz. Das ist sicher gut für die Umwelt.

Die zweite Frage war: Ist es gut für die Wirtschaft? Ist es gut für den Wirt­schaftsstandort? – Auch hiezu ein klares Ja. Das Gesetz ermöglicht, die Industrie zu modernisieren und auch weiter zu wachsen. Vor allem durch das Repowering können in der Elektrizitätswirtschaft bestehende, weniger effiziente Anlagen durch wesentlich effizientere ersetzt werden.

Es entsteht zum Beispiel in Wien im Moment das effizienteste kalorische Kraftwerk in ganz Europa mit KWK und mit einer Effizienz von über 86 Prozent. Das gibt es noch in keinem anderen Land in Europa.

Die dritte Frage war, ob es auch sozial gerecht ist. Erstens wirkt das Verschieben der Potentialfaktoren Preis dämpfend, was positiv ist. Zweitens – und das ist das Wesent-


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