der neuen Bundesregierung auch nichts ändern. Die sozialen
Belastungen werden beibehalten.
An Stelle des
bisherigen unsozialen, nicht funktionierenden Modells, welches absolut keine
soziale Treffsicherheit aufweist, wäre zu überlegen, ein neues
sozialeres System einzuführen. Es sollten die Universitäten
gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt bekommen, im Rahmen der
Autonomie, in einer gewissen Bandbreite Studienbeiträge einheben zu
können. Das zuständige Ministerium sollte dabei auf die Kontrolle der
Mittelverwendung beschränkt werden.
Vor allem für
langjährige Studenten, so genannte „Bummelstudenten“, welche
das Bildungssystem durch eigenes Verschulden belasten sollten höhere
Studienbeiträge, für Personen, die ein Zweitstudium absolvieren,
für ausländische Studierende und Senioren sollte die Einführung
eines speziellen Studienbeitrages überlegt werden, da die Finanzierung von
einer Ausbildung pro Studenten durch den Staat ausreichend ist. Mit solchen
Überlegungen soll ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt werden.
Eine weitere
Entlastung der Studenten würde die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft
bei der Österreichischen Hochschülerschaft mit ihren
Zwangsbeiträgen bringen. Bei der bisherigen Erfolgslosigkeit bei der
Durchsetzung von studentischen Angelegenheiten durch die linksdominierten
ÖH-Vertreter stellt sich ohnehin jeder Studierende die Frage wozu dieses
Geld eingehoben wird.
Der budgetäre
Ausfall an den Universitäten durch die weitgehende Streichung der Studienbeiträge
ist durch das Regelbudget abzudecken.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine
Gesetzesnovelle zum Universitätsgesetz 2002 vorzulegen, die die
Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren ab dem
Sommersemester 2007 vorsieht.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Bitte.
17.41
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Minister auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Ing. Hofer hat im Vorfeld meiner Rede den Geist der SPÖ angesprochen und ist in diesem Zusammenhang auf jenen Teil der Ausführungen des Herrn Vizekanzlers eingegangen, in dem dieser die „Wertfeststellung“ eines Menschen angesprochen hat.
Geschätzter Herr Kollege Hofer, ich habe Ihnen wirklich aufmerksam zugehört, aber Ihr Parteichef hat sich vor zirka eineinhalb Stunden ganz speziell mit der bedarfsorientierten Grundsicherung, mit der Mindestsicherung, auseinander gesetzt und in diesem Zusammenhang in einer nicht wertschätzenden Art über Menschen gesprochen, die in Not geraten sind. Für mich stellt sich, wenn Menschen in Not geraten sind und Hilfe brauchen, nicht die Frage, warum sie in Not geraten sind, sondern es genügt die
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