Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 177

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der neuen Bundesregierung auch nichts ändern. Die sozialen Belastungen werden beibehalten.

An Stelle des bisherigen unsozialen, nicht funktionierenden Modells, welches absolut keine soziale Treffsicherheit aufweist, wäre zu überlegen, ein neues sozialeres System einzuführen. Es sollten die Universitäten gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt bekommen, im Rahmen der Autonomie, in einer gewissen Bandbreite Studienbeiträge einheben zu können. Das zuständige Ministerium sollte dabei auf die Kontrolle der Mittelverwendung beschränkt werden.

Vor allem für langjährige Studenten, so genannte „Bummelstudenten“, welche das Bildungssystem durch eigenes Verschulden belasten sollten höhere Studienbeiträge, für Personen, die ein Zweitstudium absolvieren, für ausländische Studierende und Senioren sollte die Einführung eines speziellen Studienbeitrages überlegt werden, da die Finanzierung von einer Ausbildung pro Studenten durch den Staat ausreichend ist. Mit solchen Überlegungen soll ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt werden.

Eine weitere Entlastung der Studenten würde die Abschaffung der Zwangsmitglied­schaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft mit ihren Zwangsbeiträgen bringen. Bei der bisherigen Erfolgslosigkeit bei der Durchsetzung von studentischen Angelegen­heiten durch die linksdominierten ÖH-Vertreter stellt sich ohnehin jeder Studierende die Frage wozu dieses Geld eingehoben wird.

Der budgetäre Ausfall an den Universitäten durch die weitgehende Streichung der Studienbeiträge ist durch das Regelbudget abzudecken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Geset­zesnovelle zum Universitätsgesetz 2002 vorzulegen, die die Abschaffung der allge­meinen Studiengebühren ab dem Sommersemester 2007 vorsieht.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Bitte.

 


17.41.27

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Minister auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Ing. Hofer hat im Vorfeld meiner Rede den Geist der SPÖ angesprochen und ist in diesem Zusammenhang auf jenen Teil der Ausführungen des Herrn Vizekanzlers eingegangen, in dem dieser die „Wertfeststellung“ eines Menschen angesprochen hat.

Geschätzter Herr Kollege Hofer, ich habe Ihnen wirklich aufmerksam zugehört, aber Ihr Parteichef hat sich vor zirka eineinhalb Stunden ganz speziell mit der bedarfsorien­tierten Grundsicherung, mit der Mindestsicherung, auseinander gesetzt und in diesem Zusammenhang in einer nicht wertschätzenden Art über Menschen gesprochen, die in Not geraten sind. Für mich stellt sich, wenn Menschen in Not geraten sind und Hilfe brauchen, nicht die Frage, warum sie in Not geraten sind, sondern es genügt die


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