Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 210

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beispielsweise über rechtliche und ethische Fragen in der Humanmedizin eine Enquete abhalten, um Antworten auf diese neuen Fragen geben zu können.

Und wir werden das Familienrecht evaluieren. Auch wenn in den Medien darunter immer nur verstanden wird, dass wir die Homo-Ehe einführen sollen, so ist im Regie­rungsprogramm der Horizont diesbezüglich viel, viel weiter. Wir orientieren uns beim neuen Familienrecht an neuen Zielen. Diese haben wir definiert, indem wir die Armut bekämpfen wollen, sofern sie Familien trifft, indem wir die Erwerbsquote der Frauen erhöhen wollen, indem wir Diskriminierungen beseitigen wollen, indem die Altersab­sicherung eine Frage auch für das Familienrecht ist und indem wir die familiäre Solidarität fördern wollen.

Das Gewaltschutzprogramm, das im Koalitionsübereinkommen enthalten ist, ist auch Teil dieses Gesellschaftsrechts.

Der vierte Punkt ist dann die Kriminalitätsbekämpfung und der Ausbau der Sicherheit. Hier hat die Frau Ministerin schon sehr viel vorgetragen, aber, Frau Ministerin, wir wol­len keine italienischen Verhältnisse in der Kriminalitätsbekämpfung und in der Sicher­heit. Daher werden wir eine Weisungsfreiheit der Staatsanwälte nicht umsetzen, aber sie in der Verfassung verankern und ein neues Kontrollorgan hier im Parlament schaffen. Wir wollen das Anklagemonopol hier in einem Unterausschuss kontrollieren, genauso wie wir die Geheimdienstmonopoltätigkeit in Unterausschüssen kontrollieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Als fünften Schwerpunkt sehen wir die Wünsche der Standesvertretungen, nämlich jener Berufsgruppen, die im Justizbereich tätig sind: Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte. Sie müssen ja die Gesetze dann auch umsetzen, und daher haben wir ihre Vorschläge zum Teil auch mit aufgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister! Im Justizausschuss herrscht ein Konsensklima. Da Sie bereits meine sechste Ministerin sind, die ich im Justiz­ausschuss habe – also auch männliche Kollegen –, und wir ein sehr gutes Klima im Justizausschuss haben, bin ich überzeugt davon, dass wir das fortsetzen werden, und die ÖVP, liebe Frau Minister, wird Sie dabei bestens unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.50.26

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn es jetzt eine große Koalition und sozusagen auch eine Zweidrittelmehrheit hier im Hohen Haus gibt, so ist, wie Sie es in Ihrem Regierungsprogramm ja auch stehen haben, eine Staats- und Verwaltungsreform angesagt, die Sie jetzt ohneweiters durchführen können. Es ist schon längst an der Zeit, dass man gewisse Reformen in diesem Bereich durchführt: Wir alle kennen die Problematik mit dem Zuständigkeits- und Kompetenzbereich zwischen Bund und Ländern, wo man zwar sagt, selbst­verständlich gehört das in eine Hand, aber andererseits heißt es, so wollen wir es nicht, dass der Bund jetzt alles macht, und die einzelnen Länder haben immer wieder ihre Bedenken.

Ich denke nur an das Jugendschutzgesetz und daran, dass es eigentlich völlig unsinnig ist, wenn man neun verschiedene Regelungen in Österreich hat. Ich denke auch daran, wie schwierig es ist, die einzelnen Länder auf einen Nenner zu bringen. Ich hoffe aber


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