Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 332

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ländern die Kinder Beiträge zahlen müssen, wenn die Eltern gepflegt werden und die Pflege nicht selbst zahlen können? Ist das Ihre Absicht? Oder ist es Ihre Absicht, dass es diese Regelung in keinem Bundesland mehr geben soll, geben darf? – Wir sind der Meinung, beides darf in keinem Bundesland mehr sein! (Beifall bei den Grünen.) Ich wäre sehr froh, wenn wir von Ihrer Seite ein sehr klares Bekenntnis dazu hören könnten, wie Sie das sehen und wie Ihre Absichten hiezu sind.

Offen bleibt auch, ob die Sozialhilfe künftig zurückgezahlt werden muss; weiterhin, ob ein Rechtsanspruch bestehen wird.

All diese Fragen sind auch im Rahmen der Grundsicherung nicht beantwortet.

Im Familienbereich, bei den familienpolitischen Maßnahmen fällt beim Kinderbetreu­ungsgeld auf, dass es flexibler gestaltet werden soll. – Gut. Eine Verkürzung auf 18 Monate ist eine Möglichkeit, ich persönlich finde es aber sehr, sehr schade, dass Sie nicht die Gelegenheit beim Schopf gepackt und sich nicht endlich auf ein einkom­mensabhängiges Karenzgeld geeinigt haben, das nämlich wirklich dazu geführt hätte, dass mehr Väter als derzeit 3,5 Prozent in Karenz gehen. Das wäre eine gute Chance gewesen.

Absolut zu kritisieren ist, dass Sie eine Verkürzung anbieten, dann aber wesentlich schlechtere Konditionen machen. Also ein Paar, das 18 Monate Karenz in Anspruch nimmt, bekommt 14 400 €, ein Paar, das 36 Monate Karenz in Anspruch nimmt, bekommt 15 700 €. – Nicht nachvollziehbar! Wenn, dann bitte auch eine Halbierung beziehungsweise Verdoppelung des Kinderbetreuungsgeldes, das bezahlt wird!

Was bei diesen familienpolitischen Maßnahmen völlig fehlt, ist das Eingehen auf die neuen Familienformen, auf die verschiedensten Patchwork-Familien, auf die neuen sozialen Väter und Mütter, damit verbunden eine Änderung des Familienrechts und das dringend notwendige neue Unterhaltsrecht. Beide Punkte sind bei den familien­politischen Maßnahmen nicht vorgesehen. Ich finde das sehr, sehr schade; sie stehen nicht drin.

Ich habe noch Hoffnung, dass die Ministerinnen sich dafür einsetzen werden, dass es gesetzliche Regelungen geben wird, die den Ist-Situationen in den Familien ent­sprechen und auf die die Familien in Österreich wirklich dringend hoffen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.42.35

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich will einige Worte zum Verfas­sungsteil dieses Regierungsprogramms verlieren. Ich glaube, dass das ein sehr ambitioniertes Vorhaben ist, was hier festgeschrieben ist. Es gibt mehrere Verfas­sungsbereiche, die darin angesprochen werden, und ich glaube, nichts legitimiert eine große Koalition mehr, als bei verfassungsmäßiger Mehrheit auch Veränderungen im Staats- und Verwaltungsreformbereich herbeizuführen.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns dazu durchringen, einen Grund­rechts­katalog in der Verfassung festzuschreiben. Eine moderne Verfassung mit Grundrechts­katalog, in der die Freiheit des Einzelnen und die Menschenwürde abgesichert werden und auch umsetzbare und durchsetzbare Grundrechte verankert sind, entspricht unserer Zeit mehr als eine Verfassung, in der das nicht vorhanden ist; umso mehr als man auch auf europäischer Ebene darüber verhandelt, einen Grundrechtskatalog in der Verfassung zu verankern.

 


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