Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 335

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Ich bitte den Minister, der leider jetzt nicht da ist, dass er diesen Wünschen einiger­maßen Rechnung trägt. Wir werden das aufmerksam verfolgen, im Interesse der österreichischen Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag wirklich engagiert sind und – verwunderlich unter solchen Umständen – gute Arbeit leisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt zu Wort Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.52.25

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätz­te Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Ich darf einige Projekte im Bereich der Staats- und Verwaltungsreform vorstellen.

Mit der Einführung von Landesverwaltungsgerichten werden Verfahren beschleunigt, wird das Service für die Bürger wesentlich verbessert und der Verwaltungsgerichtshof entlastet. Verstärkte Bürgerorientierung, Effizienzsteigerung und rasche Verfahren bei Wahrung der Rechtssicherheit sind die wichtigsten Kriterien einer modernen Verwal­tung. Es soll zu einem Ausbau des One-Stop-Shop-Prinzips kommen. E-Government soll vor allem auch auf Gemeindeebene den Bürgern zur Verfügung stehen.

Die Leistungen der Sozialhilfe, der Arbeitslosenunterstützung und der Notstandshilfe werden auf eine Stelle konzentriert. Weiters wird ein einheitlicher Anlagen- und Parteienbegriff angestrebt. Ziel ist auch die Beseitigung der Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung durch Schaffung einer einzigen Organisationseinheit für die Angelegenheiten der Schulverwaltung des Bundes und des Landes auf Landesebene unter der Leitung des Landeshauptmannes.

Bis Sommer 2007 wird die Regelung zur Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in möglichst breitem Konsens mit den Volksgruppen auf Basis der bisherigen Vorschläge verfassungsrechtlich abgesichert.

Ein Angebot für die Jugend, aber zweifellos auch eine Herausforderung ist die Sen­kung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Es waren vor einer Woche zwei Schul­klassen im Parlament, 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 Jahren, und die haben bei einer Diskussion um die Frage, ob sie mit 16 wählen wollen, eine ganz unterschiedliche Meinung vertreten: Acht haben sich für das Wahlrecht entschieden, 52 haben gesagt, eigentlich wollen sie nicht wählen. Es ist also schon eine Heraus­forderung, die Jugend für Politik zu begeistern, sie auch besser zu informieren.

Die Briefwahl im Ausland wird vereinfacht, und zwar durch den Entfall der Not­wendigkeit eines Zeugen, und die Briefwahl wird auch im Inland bei Nationalrats-, Gemeinderats-, Landtags- und Bürgermeisterdirektwahlen und Bundespräsidenten­wahlen möglich sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist eine wesentliche Verbesserung der Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben, was in Hinblick auf die zurückgehende Wahlbeteiligung und im Interesse eines Bürgerservice sinnvoll erscheint, und das wird nun endlich umgesetzt.

Die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre ist auch im Interesse der BürgerInnen gelegen, da die operative Phase der Regierungs- und Parlamentsarbeit auf effektive vier Jahre verlängert wird.

Ich habe nur schlagwortartig Teilbereiche der Staats- und Verwaltungsreform in Kurz­form darstellen können. Ein viel breiteres anspruchsvolles Programm wurde gemein-


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