Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 356

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immer mehr an Bedeutung gewinnt. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, muss die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

In der Antrittsrede des neuen Bundesministers für Soziales, Generationen und Kon­sumentenschutz kam leider nicht einmal ansatzweise das Wort „KonsumentIn­nenschutz“ vor. Ich sehe zwar ein, dass 6 Minuten nicht allzu lang sind, aber es drängt sich schon sehr stark der Eindruck auf, dass das Thema Konsumentenschutz keinen besonderen Stellenwert in Ihrer zukünftigen politischen Arbeit haben wird – ein Umstand, der mich doch einigermaßen enttäuscht.

Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung vom 12. Jänner der Bundesministerin für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz der vergangenen Legislaturperiode, sprich Frau Haubner, zu erfahren war, sind die finanziellen Ressourcen der Kon­sumentenschutzsektion dermaßen knapp, dass ihr eine Vertretung in einer Kom­mission zu einem konsumentenschutzrelevanten Bereich auf ministerieller Ebene verzichtbar erschien und die Verantwortung dafür der Bundesarbeitskammer bezie­hungsweise dem Verein für Konsumenteninformation überlassen wurde.

Es stimmt schon, die Konsumentenschutzinstitutionen leisten ausgezeichnete Arbeit. Das soll aber nicht bedeuten, dass sich die Politik ihrer Verantwortung entziehen kann. Ganz im Gegenteil! Die Politik hat die Aufgabe, durchaus auch anhand der Emp­fehlungen der Konsumentenschutzinstitutionen, die entsprechenden Rahmen­bedin­gungen ... (Abg. Großruck: Nehmen Sie einen Schluck Wasser!) – danke! – (Abg. Ing. Westenthaler: Langsam!) – irgendwie habe ich einen Frosch im Hals – für einen effizienten Schutz der VerbraucherInnen zu gewährleisten. Ich erwarte mir vom jetzigen Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz mehr Engagement in diesem Bereich, aber, wie bereits meine Kollegin Sabine Mandak gesagt hat: Ohne Geld nützt das beste Engagement nichts. Im vorliegenden Regierungsübereinkommen findet sich der eine oder andere gute Ansatz, leider finden sich aber auch einige nichtssagende beziehungsweise kryptische Worthülsen. Was mir jedoch fehlt, ist die Neufassung des Konsumentenschutzrechtes, die Errichtung eines Konsumenten­schutz­rates, Verbesserungen bei den Rücktrittsrechten und vieles mehr. Die wenigen genannten Aufgaben sind aber, wie gesagt, ohne die entsprechende finanzielle Bedeckung nicht durchführbar. So, wie es zurzeit ausschaut, das heißt, wenn man sich den vorliegenden Budgetpfad im Anhang ansieht, ist auch keine Erhöhung der budgetären Mittel für den Konsumentenschutz in Sicht.

Die Verbraucherarbeit braucht aber, um effizient und vor allem auch präventiv arbeiten zu können, mehr Mittel aus der öffentlichen Hand. Wir bekommen immer, und auch ganz besonders heute war das wieder der Fall, etwas über unsere glanzvolle Vorreiterrolle in so vielen Bereichen zu hören. Leider ist dies im Bereich des Kon­sumentInnenschutzes nicht so. So wird etwa in Deutschland das Dreifache pro Kopf und Jahr, in Großbritannien gar das Zehnfache von unserem Budget für Ver­braucherInnenarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollten nicht vergessen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger auch eine Konsumentin und ein Konsument ist, und es wäre ein Fehler, dies zu vernachlässigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zach. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


23.13.06

Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Mag. Stadler: Ist die Heidi schon fort?) Meine Damen und Herren! Wenn es etwas gibt, was mich an dieser großen Koalition freut, dann ist es, dass damit eine rechte Koalition verhindert wurde. (Beifall des Abg. Eder.) Wenn auch eine große Koalition kein


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