Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 368

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müsste es lauten: Zuverdienstgrenze ist gleichzusetzen mit der tatsächlichen Ent­nahme. Das betrifft nicht nur Unternehmerinnen, sondern auch Bäuerinnen und Selbständige im Allgemeinen.

Ein zweiter Punkt, der für mich sehr wichtig ist – einige Redner haben das heute schon angesprochen: der Herr Abgeordnete Strache, zweimal sogar der Herr Abgeordnete Westenthaler, auch der Herr Abgeordnete Öllinger hat darüber gesprochen –, sind die Lehrlinge.

Im Gegensatz zu Ihnen, meine Dame und meine Herren, bilde ich seit 26 Jahren Lehrlinge aus, und ich bin wirklich täglich mit den Problemen in allen Schichten konfrontiert. (Abg. Strache: Ich auch! Ich habe auch Lehrlinge ausgebildet!) Ich weiß wirklich, wovon ich rede. Es ist sehr schwierig. Wir haben jetzt – Gott sei Dank – den Blum-Bonus, der uns etwas bringt und natürlich auch der Jugendbeschäftigung.

Da muss ich auch dem Herrn Abgeordneten Westenthaler gleich sagen: Der Blum-Bonus wird aliquot ausbezahlt. Es ist also nicht so, wie Sie das am Nachmittag gesagt haben, dass jemand, der ein Lehrverhältnis früher beendet, den gesamten Blum-Bonus bekommt. Das stimmt nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Das habe ich nie gesagt!) – Doch. Wenn ich mich richtig erinnere, schon. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe mich beschwert über ... des Kündigungsschutzes!) – Ja, aber der Kündigungsschutz ist gerade für die Lehrlinge wichtig, weil auch die dann schon rechtzeitig lernen müssen, dass es auch als Lehrling um Pflichten und nicht nur um Rechte geht. Im späteren Leben werden sie das einmal sehr brauchen.

Ich bin sehr froh, dass es endlich zu dieser Regelung gekommen ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Über den Blum-Bonus habe ich nie etwas gesagt!) Für die Regierung wünsche ich mir, dass sie all ihre Vorhaben genauso erfolgreich umsetzen wird, wie das die letzte Regierung getan hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagen­hofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.56.30

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! In den Schlussfolgerungen vom 25. November 2005 über den Bericht Österreichs nach der UN-Konvention über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zeigte sich der dafür zuständige UN-Ausschuss tief besorgt über den hohen Prozentsatz von an der Armutsgrenze lebenden Österreicherinnen und Öster­reichern – nämlich 13 Prozent aller Österreicher und sogar 18 Prozent aller Familien mit mehreren Kindern – und über die hohe Anzahl an prekären Arbeitsverhältnissen, über den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen und nicht zuletzt über die Auswir­kungen der Pensionsharmonisierung, die in diesem Bericht besonders hervorgehoben worden sind.

Warum zitiere ich diesen UN-Bericht? – Geschätzte Damen und Herren! Das vorlie­gende Regierungsübereinkommen wirkt mit diesen Maßnahmen, die darin fest­geschrieben sind, den in diesem Bericht aufgezeigten Fehlentwicklungen, die es in Österreich gegeben hat, ganz klar entgegen.

Das Regierungsprogramm stellt nämlich einen Kurswechsel dar: Es stellt wieder den Menschen in den Mittelpunkt. Es intensiviert die Armutsbekämpfung. Es rückt die soziale Sicherheit, die soziale Absicherung weiter in den Mittelpunkt, und es macht im Rahmen der Grundrechtsreform – wie es ja heute auch schon angesprochen wurde – die sozialen Grundrechte durchsetzbar.

 


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