Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 50

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men Nachhilfestunde, wo ich nach wie vor hoffe, dass sie nicht stattfindet, bis hin zum öffentlichen Haareschneiden. Da braucht man Zeit, das dauert seine Zeit. Da muss man viele Stunden investieren. Da muss man die Medien einladen, und da geht man dann halt nicht so gerne stattdessen ins Parlament. Ich erwarte mir, dass eine Bundes­regierung, die heute hier im Parlament, zumindest zum Teil, anwesend ist, auch dann anwesend ist, wenn es wichtige Materien des Hohen Hauses zu beraten gilt. Ich hoffe, dass Sie das auch seitens der Abgeordneten als ein Anliegen verstehen. (Beifall beim BZÖ.)

13.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


13.17.20

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über das Bundesministe­riengesetz ist bisher sehr interessant verlaufen und gibt Gelegenheit, ein paar Dinge zu erläutern, die vielleicht für die Beratungen des Hohen Hauses von Bedeutung sind.

Wieso haben wir das Außenministerium in Ministerium für europäische und internatio­nale Angelegenheiten umbenannt? – Weil sich eben etwas geändert hat. Österreich ist nun seit über zehn Jahren Mitglied der Europäischen Union, es werden wesentliche europapolitische Agenden vom Außenministerium wahrgenommen, und es wäre eine irreführende Begrifflichkeit, wenn wir nach wie vor die Europäische Union als etwas Auswärtiges betrachten würden. – Ganz im Gegenteil! Österreich ist ein aktives Mit­glied der Europäischen Union und europäische Politik ist für uns Innenpolitik. Jede Po­litik von Staaten außerhalb der Europäischen Union sind eben die internationalen Be­ziehungen. Und daher ist es völlig richtig, diese Veränderung auch in der Bezeichnung des bisherigen Außenministeriums vorzunehmen, weil es dem Sinn und Inhalt Rech­nung trägt, für uns ist europäische Politik Innenpolitik. Daher ist diese Namensände­rung absolut sinnvoll. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum Zweiten, was den Bereich der Bildung und der Forschung betrifft: Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass dieser große Bereich auf mehreren Schultern liegt. Wenn wir uns dazu entschlossen haben, dass Kultur und Kunst gemeinsam mit der Bildung gemacht werden sollen, weil es vor allem auch um den Zusammenhang der Bildung der Kinder und Jugendlichen und die Heranführung an Kultur und Kunst geht, dann wird man ver­stehen, dass der zweite große Schwerpunkt, nämlich die Universitäten und die For­schung, ein eigenes Ressort brauchen.

Jetzt gibt es in Österreich traditionell verschiedene Forschungstöpfe. Ich finde, die An­ordnung, die getroffen wurde, ist sinnvoll, nämlich dass in Zukunft für die universitäre Forschung das Wissenschaftsministerium und das Technologieministerium zuständig sind, weil es auch um die Verbindung der Universität zur angewandten Forschung geht. Und für die wirtschaftsnahe und betriebsnahe Forschung, wo es zwei Fonds gibt, sind klarerweise das Wirtschaftsministerium und das Technologieministerium zustän­dig.

Das heißt, wir haben die Kompetenzen dort gelagert, wo am engsten der Zusammen­hang mit den Betroffenen vorhanden ist, und daher ist – bei all dem, dass manche glauben, man sollte alles in diesem Bereich zusammenführen – wahrscheinlich diese Differenzierung eine sinnvollere (Abg. Dr. Graf: Das ist doch die Rede vom Gorbach!), weil sie auf die unterschiedlichen Zielgruppen auch in der Forschungslandschaft Rück­sicht nimmt.

 


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