Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 53

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Und wir haben uns dieser Auseinandersetzung gestellt, so schmerzhaft sie auch war, weil ich der Meinung bin, dass man in Bezug auf die eigene Geschichte, sei sie eine individuelle oder eine kollektive, ein klares Verhältnis haben sollte.

Daher bin ich der Auffassung, dass wir hier alle eine gemeinsame Anstrengung unter­nehmen müssen und dass ein jeder nicht nur in Bezug auf die Geschichte unseres Landes, sondern auch in Bezug auf seine eigene Geschichte imstande sein sollte, Konsequenzen zu ziehen, Distanzierungen vorzunehmen und Klarstellungen zu treffen.

Herr Klubobmann Strache, selbst wenn Sie den Kreis der Medien in Österreich auf ein Medium, das mir nicht bekannt ist oder das Sie nicht genannt haben, eingeschränkt haben, möchte ich Ihnen eines ganz klar sagen: In Österreich gibt es Presse- und Medienfreiheit, aber es gibt eine ganz fundamentale Einschränkung dieser Presse- und Medienfreiheit, nämlich das Verbotsgesetz und das Gesetz wegen nationalsozialisti­scher Wiederbetätigung. Und würde es in Österreich eine Zeitung geben, die à la „Stür­mer“ agiert, dann wäre es die Aufgabe der Bundesministerin für Justiz, diese Zeitung zu verbieten. Ich kenne in Österreich von den gängigen Medien keine einzige Zeitung, die unter das Verbotsgesetz fallen würde, keine einzige Zeitung, der man vorwerfen könnte, dass sie „Stürmer“-Qualitäten hat, und daher ersuche ich Sie, im Sinne der Demokratie und der Meinungsfreiheit solche Vergleiche in Zukunft zu unterlassen! Sie sind nicht gerechtfertigt und absolut nicht nützlich für die politische Diskussion! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

13.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Kuntzl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.30.11

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich vor allem dem zuletzt vom Herrn Bundeskanzler Gesagten vollinhaltlich anschlie­ßen. Herr Abgeordneter Stadler (Rufe: Strache! Strache!), ich denke, dass Ihre Erklä­rung gestern nicht mehr als ein Anfang gewesen sein kann, dem wiederum klärende Worte folgen müssen. (Abg. Ing. Westenthaler: Strache! – Abg. Haidlmayr: Strache war es!) – Strache. – Entschuldigung, da habe ich mich versprochen, ja: Herr Klubob­mann Strache!

Das Problem ist, dass Ihren Erklärungen Eindeutigkeit fehlt, dass Sie immer so ein Einerseits-Andererseits einbauen und letztlich durch wirklich politisch höchst bedenk­liche Angriffe alles wieder relativieren, was Sie vielleicht an Klärendem zu sagen ver­sucht haben. Wie gesagt: Ich denke, es war ein Anfang, aber viele deutlichere, klären­dere Worte sind Sie uns schuldig geblieben, und dazu kann ich Sie auch nur noch auf­fordern.

Was die hier im Hause sehr umstrittene Vertretungsregelung, die wir jetzt eigentlich diskutieren, betrifft, so denke ich, dass man über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung durchaus geteilter Ansicht sein kann, aber ich halte die Debatte hier – beziehungs­weise nicht die Debatte, sondern das Thema in der Debatte – für durchaus überbe­wertet. Ich kann Ihnen versichern, dass ich und, so denke ich, auch die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion als nunmehr Abgeordnete einer Regierungspartei auch größtes Interesse daran haben, dass die einzelnen Regierungsmitglieder uns Abgeord­neten hier im Hause zur Verfügung stehen, persönlich Rede und Antwort stehen. Und in diesem Sinne sehe ich diese Regelung, die wir heute beschließen, als eine zusätz­liche Möglichkeit, wenn dies nicht der Fall ist.

Der Herr Bundeskanzler hat das gerade auch angedeutet und Ihnen versprochen – und ich habe mir das schon vorher aufgeschrieben gehabt; ich kenne ihn ja viele Jah-


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