Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 59

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Als vierter Schwerpunkt der Regierungsarbeit der Schutz unserer inneren und äußeren Sicherheit,

und nicht zuletzt auch der fünfte Punkt, eine effiziente Staats- und Verwaltungsreform umsetzen zu können.

Und nun, weil es auch von der Opposition angesprochen worden ist, zur Größe der Re­gierung. Hier halten wir vergleichbaren Staaten durchaus stand. Wenn ich Dänemark mit rund 5,5 Millionen Einwohnern hernehme: Dort gibt es 20 Ministerien. Wenn ich Schweden mit 9 Millionen Einwohnern hernehme: Dort gibt es 22 Ministerien.

Es war auch immer wieder ein Wunsch der Opposition, gerade der Grünen, ein eige­nes Frauenministerium zu haben, und auch ein Wunsch der Grünen, ein eigenes Ministerium für die Wissenschaft zu haben. – Das haben wir jetzt mit diesem Bundes­ministeriengesetz geschaffen, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Umwelt?!)

Und ein Punkt, den ich auch ansprechen möchte und der heute hier noch nicht erwähnt wurde: Der Herr Bundespräsident hat eine Reihe von Wünschen gehabt, dass es hier zu Vereinfachungen kommen soll, zu Vereinfachungen, die die Arbeit erleichtern und wo es schwer nachvollziehbar ist, wie die Regelung bisher war. Ich nenne Ihnen so ein Beispiel: Fährt ein Minister/eine Ministerin, ein Bundesminister/eine Bundesministerin in die Schweiz, so war es bisher so, dass dieser Bundesminister/diese Bundesministe­rin gemeinsam mit dem Bundesminister/der Bundesministerin, der/die ihn vertreten hat, das dem Bundeskanzler gemeldet hat. Der Bundeskanzler hat das dann dem Bundes­präsidenten gemeldet, und der Bundespräsident hat das in der „Wiener Zeitung“ ver­öffentlicht. Da war dieser Minister schon längst aus der Schweiz wieder in Österreich zurück, als das Ganze überhaupt erst den ordnungsgemäßen Weg gegangen ist. – Das ist jetzt anders. Richtigerweise ist dieser Weg verkürzt worden.

Oder: Wenn der Bundespräsident im EU-Ausland ist, hat er bisher eine Vertretung ge­habt. Der Bundeskanzler hat ihn zu vertreten gehabt. Es ist richtig, dass wir hier jetzt eine gleiche Regelung haben wie auch bei den Ministern, dass nämlich diese Vertre­tung wegfällt.

Summa summarum, als Resümee von meiner Seite her: Dieses neue Bundesministe­riengesetz bringt durchwegs Verbesserungen, Vereinfachungen und verstärkt den kur­zen Weg in der Kommunikation. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.54.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir haben ja schon mehrere Diskussionen über Novel­len eines Bundesministeriengesetzes erlebt. Es ist immer wieder interessant, welche Ansichten man da hört. Aber ich glaube, eines ist klar: Am 1. Oktober hat eine Wahl stattgefunden. Der Souverän hat entschieden. Zwei Parteien haben sich geeinigt: Es gibt ein Regierungsprogramm. Das Bundesministeriengesetz ist ein Organisationsge­setz, das sich natürlich in erster Linie auf eine effiziente Umsetzung dieses Programms im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher und der Republik stützt, und ich gehe davon aus, dass wir alle eigentlich einer Meinung sein sollten – oder ohnehin sind –, dass eine gute Politik für die Österreicherinnen und Österreicher herauskom­men sollte. Davon gehe ich aus. Wir sollten weniger darüber diskutieren, ob vielleicht die eine Kompetenz dort oder da ist, denn ich gehe auch davon aus, dass die beiden Parteichefs, die dieses Übereinkommen unterschrieben haben, meinen, dass für die Menschen das Beste und das Machbare umgesetzt werden muss.

 


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