Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 60

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Daher ist es auch müßig, darüber zu diskutieren, ob wir 20 oder 18 oder 22 Ministerien haben. Wenn ich nur an den Verfassungsausschuss denke: Da kamen Vorschläge, wonach es noch mehr Ministerien geworden wären! Da hieß es: Teilen wir das noch!, oder: Warum ist die Kompetenz da?

Große Koalition-neu bedeutet auch das Gemeinsame, das Team. Querschnittsmate­rien gibt es überall, dass wissen wir. Ich gehe davon aus, dass hier im Interesse der Menschen zügig an die Arbeit gegangen wird, und ich möchte auch alle einladen – das habe ich noch bei jeder Diskussion getan –, immer auch auf die Bediensteten in den einzelnen Ministerien Rücksicht zu nehmen. Es ist wichtig, dass wir mit unseren öffent­lich Bediensteten partnerschaftlich umgehen.

Es wurde von Herrn Staatsekretär Lopatka angesprochen, dass es auch Wünsche des Herrn Bundespräsidenten gibt, und die Frau Staatssekretärin hat im Ausschuss eben­falls darauf hingewiesen. Ich darf daher auch einen Vier-Parteien-Antrag der Abge­ordneten Cap, Neugebauer, Fichtenbauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 94/A der Abgeordneten Cap, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Der Antrag wird – davon gehe ich aus, Herr Präsident – schriftlich verteilt werden. Der Inhalt des Abänderungsantrages setzt also die Wünsche unseren hochgeschätzten Herrn Bundespräsidenten um, und ich darf diesen Antrag in seinen Kernpunkten erläu­tern.

Das Verfahren bei der zeitweiligen Verhinderung eines Bundesministers wird beschleu­nigt; das wurde bereits von meinem Vorredner angesprochen. Besonders wird aber auch der Fall geregelt, dass ein Bundesminister aus gesundheitlichen Gründen, etwa Unfall oder Krankheit, nicht mehr in der Lage ist, einen Vertreter zu ernennen. Hier beauftragt der Herr Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Vizekanzler seinen Ver­treter. So wie bei den Regierungsmitgliedern soll auch beim Bundespräsidenten der Aufenthalt in einem anderen EU-Staat nicht als Verhinderung gelten. Und letztlich ist vorgesehen, dass die Präsidentschaftskanzlei dem Bundespräsidenten untersteht und er deren Bedienstete ernennt und die Diensthoheit ausübt.

Ich glaube, meine geschätzten Damen und Herren, dass hier nicht nur ein gutes Regie­rungsprogramm und -übereinkommen vorliegt, sondern wir haben hier auch ein gut funktionierenden Konzept, was die Novelle zum Bundesministeriengesetz betrifft. Ich glaube auch, dass es zeitgemäß und sinnvoll ist, diese Änderungen der Verfassung vorzunehmen.

Ich lade Sie ein, hier mit uns zu stimmen – im Interesse unserer Österreicherinnen und Österreicher und im Interesse der Republik! (Beifall bei der SPÖ.)

13.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Pendl einge­brachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Neugebauer, Dr. Fichten­bauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 94/A ist ausreichend unter­stützt, wurde in den Kernpunkten erläutert und steht somit mit in Verhandlung. Auf­grund seines Umfangs werde ich ihn verteilen lassen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Neugebauer, Dr. Fichtenbauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

 


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