Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 58

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Ich darf zunächst zu Tagesordnungspunkt 1 ganz kurz einen Punkt herausgreifen: Aus dem bisherigen Wirkungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Gene­rationen und Konsumentenschutz werden die Angelegenheiten der Familie und Jugend herausgenommen und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übertragen. Damit wird der wichtige Bereich der Generationen zerschlagen, was nicht im Sinne einer Politik für alle Generationen und einer gelebten Generationensolidarität sein kann.

Allein die Senioren- und die Männerabteilung werden im Bereich des Sozialministe­riums belassen.

Die vorgesehene Ministeriumsbezeichnung enthält auch keinen Hinweis mehr auf den dort angesiedelten Konsumentenschutz. – Ich hoffe nur, dass dies keinen Rückschluss auf die Wichtigkeit dieses Schutzes in der Koalition-neu oder Koalition-alt zulässt. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Nun zu Tagesordnungspunkt 2. – Wie Sie wissen, haben wir auch in diesem Punkt schon im Ausschuss nicht zugestimmt. Diese Cross-Regelung wurde heute mehrfach behandelt und als verfassungswidrig entlarvt.

Es gibt da noch einen Abänderungsantrag, und dazu möchte ich nur noch kurz ausfüh­ren, meine Damen und Herren: Wenn man schon etwas in die Verfassung hinein­schreibt, dann sollte man – der Antrag ist noch nicht eingebracht, aber er kommt von den Koalitionsparteien – zumindest semantisch richtig schreiben!

Lesen Sie nämlich im 4. Punkt dieses Abänderungsantrages, der dann von ÖVP oder SPÖ – ich weiß es nicht – eingebracht werden wird, die ersten beiden Zeilen, dann ha­ben Sie genau die Cross-Regelung.

Da heißt es nämlich: „(1) Im Falle der zeitweiligen Verhinderung eines Bundesminis­ters“ – ich sage jetzt zur Erklärung dazu: Bundesminister A – „beauftragt dieser im Ein­vernehmen mit einem anderen Bundesminister“ – das ist der Bundesminister B – „die­sen, einen ihm beigegebenen Staatssekretär ... mit seiner Vertretung ...“.

Meine Damen und Herren, ich finde, solch missverständliche Sätze hat sich eine Ver­fassung nicht verdient. Wenn man in eine Verfassung etwas hineinschreibt, dann sol­len das klare, semantisch richtige deutsche Sätze sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


13.50.59

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatssekretäre sind heute bei diesem Bundes­ministeriengesetz schon mehrfach angesprochen worden, und ich glaube, dass mit die­sem Gesetz heute eine gute Grundlage geschaffen wird, um die erfolgreiche Arbeit der Bundesregierung in den letzten Jahren fortzusetzen.

Dieses Gesetz spiegelt nämlich genau die Arbeitsschwerpunkte der neuen Regierung wider:

Arbeitsschwerpunkt Nummer eins: Arbeit und Wirtschaft. – Hier Fortsetzung des Wachstumskurses und damit verbunden das Ziel der Vollbeschäftigung.

Als einen zweiten Schwerpunkt die langfristige Sicherung unseres hervorragenden Si­cherheits-, Gesundheits- und Pensionssystems.

Ganz wichtig und auch berücksichtigt im Ministeriengesetz der dritte Punkt: eine Offen­sive im Bildungsbereich, in der Forschungspolitik.

 


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