Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 70

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Durch die Verweisung auf die Fixbezugsregelung des Gehaltsgesetzes ist klar gestellt, dass – außer für die Fälle in denen ein solcher leitender Beamter nicht über die Funktionsgruppe 9 ab dem sechsten Jahr verfügt – keinerlei Mehrkosten entstehen. Damit können zum derzeitigen Zeitpunkt wesentliche finanzielle Einsparungen (bis zu vier Staatssekretärsgehälter, das sind € 56.916,16/Monat, 14mal pro Jahr, das sind € 796.826,24 oder ATS 10.964.568,11) erzielt werden.

Die Anwendung des bestehenden § 9 BMG hat zur Folge, dass diese Bediensteten automatisch dienstrechtlich zu sog. „Molterer-Beamten“ würden, in gehalts- und pensi­onsrechtlicher Hinsicht aber nur für die Dauer dieser Verwendung. Danach sind auf sie wieder die sonst für sie anzuwendenden Bestimmungen heranzuziehen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.12.42

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Kolleginnen! Herr Prä­sident! Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass ich als bekannt voraussetzen kann, wie Koalitionsgespräche ablaufen. Zuerst gibt es die Programme (Abg. Dr. Graf: So wie in der Gewerkschaft!), dann bündelt man die in Ressorts und sucht die geeigneten Persönlichkeiten, die die Ministerverantwortlich­keit auch entsprechend wahrnehmen können. (Abg. Dr. Graf: Dann besetzen wir die Positionen, dann wird man nicht gewählt!)

Im Gegensatz zur Befürchtung der Kollegin Stoisits sage ich dazu: Weil das Programm in der Außenpolitik in der Koordinationsfunktion in allen europäischen Angelegenheiten Querschnittsmaterie durch alle Ressorts ist, hat Frau Dr. Ursula Plassnik in bewährter Weise die gesamte Koordination, und daher heißt das Ressort „Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten“. (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gleiche wurde auch im Verfassungsausschuss moniert, und Kollege Scheibner hat das jetzt auch gesagt: Bildung, der allumfassende Begriff. – Nach pestalozzischer Diktion hast du ohne Zweifel Recht. Aber was hier „Unterricht“ heißt, meint die allgemeine Wissensvermittlung, die durch Belehrung, An­schauung und Übung im Wesentlichen in tradierter Form durch Schule geschieht, da­her durch Unterricht, und die Wissenschaft beschäftigt sich im Wesentlichen mit Lehre und Forschung. Das heißt, es steht draußen am Taferl das, was auch tatsächlich drin­nen ist (Abg. Dr. Graf: Und die Pädagogischen Hochschulen?), und das ist auch eine sinnvolle Benennung. (Abg. Dr. Graf: Was sind Pädagogische Hochschulen?)

Ich möchte zum Zweiten sagen: Die Regelung mit den Staatssekretären halte ich für sinnvoll. Sie geht mir persönlich zu wenig weit, wenn ich etwa die Praxis auf der europäischen Ebene sehe. Ich gehe doch wohl davon aus, dass die Bundesregierung nicht jemanden hersetzen wird, der dann bei jeder Gelegenheit sagt: Das muss ich Ihnen leider schriftlich beantworten!, sondern sie wird uns die kompetenten Damen und Herren für Rede und Antwort zur Verfügung stellen.

Der vom Herrn Kollegen Pendl eingebrachte Antrag berücksichtigt die Wünsche des Herrn Bundespräsidenten. Nicht, dass man jeden Wunsch des Herrn Bundespräsiden­ten erfüllen muss, aber dass er künftig auch die Personalhoheit über die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei haben sollte, das halte ich eigentlich nur für sachlogisch! Und letztendlich ist auch die neu gefundene Vertretungsregelung doch eine Verwaltungsvereinfachung.

 


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